Gewerbesteuer

11.04.2014

BEER: Werden Urlaubsreisen für Hessische Urlauber zukünftig erheblich teurer?

„Veränderte Abrechnungsmethoden der Finanzbehörden für Reiseveranstalter drohen zu einer massiven Verteuerung von Urlaubsreisen zu führen. So hat der Deutsche Reiseverband berechnet, dass zusätzliche jährliche Kosten von 230 Mio. Euro und Nachzahlungen von insgesamt 1,4 Milliarden Euro für die Jahre seit 2008 drohen. Weil diese neue Abrechnungsmethode immer mehr um sich greift, habe ich die Landesregierung mit einer kleinen Anfrage gebeten darzulegen, ob die hessischen Finanzbehörden diese ebenfalls anwenden“, so FDP-Abgeordnete im Hessischen Landtag, Nicola BEER.

Beer weiter:

„Die Kreativität deutsche Finanzämter ist jedem Bürger weitgehend bekannt. Der neueste Clou ist aber, dass angemietete Hotelzimmer, die Reiseveranstalter oder Reisebüros als Dienstleistung einkaufen, behandelt werden, als wären sie im Besitz des Reiseveranstalters. Somit zählen sie als fiktives Anlagevermögen und unterliegen der Gewerbesteuerbemessungsgrundlage.

Diese Vorgehensweise erscheint äußerst fragwürdig, da Reiseveranstalter, wie Händler agieren, die unterschiedliche Reiseleistungen wie Beförderung und Übernachtung zu neuen Reiseprodukten zusammenstellen. Zahlungen hierfür stellen ein Pendant zum Wareneinkauf dar, der als Umlaufvermögen gilt und nicht als fiktives Anlagevermögen bewertet werden kann. Zudem belastet das Gewerbesteuerrecht nur im Inland ansässige Veranstalter. Die Reiseunternehmen sollen allerdings auf ihre weltweiten Hotelbuchungen Steuern zahlen. Diese werden rückwirkend ab dem Jahr 2008 verlangt. Bei bundesweiter Anwendung dieser Regeleung, würde die Reisebranche mit jährlich 230 Mio. Euro belastet und müsste außerdem insgesamt 1,4 Milliarden Euro nachzahlen.

Wir befürchten, dass diese Regelung bei bundesweiter Anwendung zu massiven Preissteigerungen von Pauschalreisen führt, bei unterschiedlicher Anwendung in den Bundesländern zudem zu einer erheblichen Wettbewerbsverzerrung.“