Gewalt gegen Einsatzkräfte

  • Rechtsstaat muss Stärke beweisen
  • Jeder Übergriff ist einer zu viel
  • Beuth allein zu Haus

Anlässlich der heutigen Aktuellen Stunde im Hessischen Landtag zum Thema Gewalt gegen Einsatzkräfte erklärte der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Wolfgang GREILICH: „Die aktuellen Zahlen sind sehr enttäuschend. Wenn drei von vier befragten Beamten angeben, während der Dienstzeit verbal oder körperlich angegriffen worden zu sein, finden wir eine Entwicklung vor, der wir alle entschieden gegenüber treten müssen. Allein in Hessen gab es im Jahr 2017 rund 3500 Übergriffe gegen Polizisten. Aber auch unsere Feuerwehrleute und Sanitäter sehen sich immer mehr Übergriffen ausgesetzt. Den Helfern, die am vergangenen Samstag in Frankfurt demonstriert haben, kommt unsere uneingeschränkte Solidarität zu. Auch außerhalb der Politik muss ein entschiedener Ruck durch unsere Gesellschaft gehen: Solche Verhaltensweisen sind in keinster Art und Weise zu tolerieren.“

Greilich erklärte weiter:

„Alle Einsatzkräfte sind bei Wind und Wetter zum Wohle unserer hessischen Bürgerinnen und Bürger im Einsatz. Personen die gegenüber unseren Einsatzkräften handgreiflich werden, müssen mit der ganzen Schärfe unserer bestehenden Gesetze strafrechtlich verfolgt werden. Der Rechtsstaat muss gegen solche Übeltäter Stärke und Entschlossenheit demonstrieren. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass die Angreifer bereits heute gem. § 114 StGB hart bestraft werden können. Es ist ein Armutszeugnis, dass dem Innenminister nichts Besseres einfällt, als die gebetsmühlenartig vorgetragene Forderung nach einer Mindeststrafe von sechs Monaten auch für kleinere Delikte wie bspw. ein Anrempeln oder einen Eierwurf von Demonstranten. Dies ist schlicht völlig unverhältnismäßig und daher auch verfassungsrechtlich kaum tragbar. So sieht das die jetzt nur noch geschäftsführende Bundesregierung und so hat das auch der Bundestag bewertet und deshalb eine Mindeststrafe von drei Monaten vorgesehen, wodurch auch Geldstrafen statt Freiheitsstrafen möglich sind. Dies halten wir – gerade in Verbindung damit, dass in schweren Fällen mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe auch deutlich härtere Strafen möglich sind – für das richtige Maß.“

Greilich abschließend:

Niemand außer dem Innenminister hält seine Forderung für praktikabel geschweige denn für verhältnismäßig. Dazu fällt mir nur ein: Peter Beuth allein zu Haus.“