Gesetzentwurf zur Änderung des Lehrerbildungsgesetzes
DÖWELING: Einführung des Praxissemesters als wichtiger Schritt in der Lehrerausbildung
„Mit der Einbringung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Lehrerbildungsgesetz wird die Einführung eines Praxissemester zum Wintersemester 2014/15 an mehreren hessischen Hochschulen ermöglicht. Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt bei der Reform der Lehrerausbildung“, so Mario DÖWELING, schulpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im hessischen Landtag.
Döweling weiter:
„Unser Anliegen ist es, die Lehramtsstudierenden bestmöglich auf ihre Tätigkeit als Lehrerinnen und Lehrer vorzubereiten. Dementsprechend möchten wir die Lehrerausbildung mit dem Ziel von mehr Praxisbezug reformieren. Die Erprobung des Praxissemesters trägt dazu bei, den Studierenden bereits während des Studiums die Möglichkeit zu geben, durch einen höheren Praxisbezug ihre erworbenen fachlichen, fachdidaktischen sowie pädagogischen Kompetenzen zu erweitern und zu vertiefen und durch eine kriteriengeleitete Selbstreflexion zu überprüfen, ob sie für die Ausübung des Lehrerberufes geeignet sind.
Unter Berücksichtigung der Studierendenzahlen der letzten Jahre ist davon auszugehen, dass etwa 900 Studierende an der Erprobung des Praxissemesters teilnehmen. Vor diesem Hintergrund haben wir bereits 2 Mio. EUR für die Erprobung des Praxissemesters in den Doppelhaushalt 2013/2014 eingestellt.
Wir sind überzeugt, dass die teilnehmenden Hochschulen (Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main für das Studium für das Lehramt an Gymnasien, die Justus Liebig-Universität Gießen für das Studium für das Lehramt an Förderschulen und die Universität Kassel für das Studium für das Lehramt an Grundschulen, Hauptschulen und Realschulen sowie Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main für das Lehramt an Gymnasien im Fach Musik) diese gemeinsam mit den Schulen intensiv betreuen und begleiten werden. Die teilnehmenden Hochschulen werden in einem nächsten Schritt die Studienordnungen anpassen, um das Praxissemester als Pflichtmodul anzubieten und dem hessischen Kultusministerium zur Genehmigung vorlegen.
Das Praxissemester wird frühestens nach Ende des zweiten Semesters und bis spätestens Ende des vierten Semesters zu absolvieren sein. Die Studierenden werden intensiv durch Mentorinnen und Mentoren begleitet und betreut. Dementsprechend ist es auch folgerichtig, dass diese Lehrkräfte für ihre Tätigkeit entsprechend vergütet werden.
Im Rahmen der Erprobung werden die Hochschulen das Praxissemester wissenschaftlich begleiten und evaluieren. Dies geschieht selbstverständlich unter Einbeziehung der betreuenden Lehrkräfte an den Schulen.
Die FDP-Fraktion im Hessischen Landtag möchte, dass mit der Erprobung des Praxissemester der Weg zu mehr Praxisorientierung und zu einer engeren Verzahnung von praktischen sowie theoretischen Teilen der Lehrerausbildung mit Blick auf die Anforderungen an die schulischen Praxis und der persönlichen Eignung geebnet wird. Nach Abschluss der Erprobungsphase mit Hilfe der wissenschaftlichen Evaluation ist zu prüfen, ob sich dieses Modell flächendeckend in Hessen realisieren lässt.
In einem ersten Schritt haben wir die zweite Phase der Lehrerausbildung reformiert. Mit der Einführung des Praxissemesters setzen wir nun einen weiteren Punkt unserer Koalitionsvereinbarung um, indem wir die Lehrerausbildung mit dem Ziel von mehr Praxisbezug unter Beibehaltung des hohen fachlichen Niveaus reformieren.“