Gesetzentwurf zum Landesamt für Verfassungsschutz

18.09.2012

BAUER/GREILICH: „Transparenz und Kontrolle beim Verfassungsschutz verbessern“ – „Wehrhafte Demokratie braucht Schutz“

„Das Hessische Landesamt für Verfassungsschutz leistet unverzichtbare Arbeit und verdient das Vertrauen der hessischen Bevölkerung. Dieses Vertrauen soll in der Zukunft durch den weiteren, behutsamen Ausbau der parlamentarischen Kontrolle gestärkt und der Verfassungsschutz konsequent fortentwickelt werden“, erklärten heute übereinstimmend die innenpolitischen Sprecher der hessischen CDU- und FDP-Landtagsfraktionen, Alexander BAUER und Wolfgang GREILICH anlässlich der Vorstellung eines gemeinsamen Gesetzentwurfes der Fraktionen für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Landesamt für Verfassungsschutz.

Bauer: „Unsere Verfassung braucht Schutz vor den Feinden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Trotz der bekannt gewordenen Probleme des Verfassungsschutzes haben sich die Bedrohungen nicht verändert. Deshalb brauchen wir auch weiterhin einen gut aufgestellten Verfassungsschutz, der kontrolliert, transparent und zukunftsfähig agiert.“

Greilich, der auch Fraktionsvorsitzender der FDP im Hessischen Landtag ist, ergänzte:

„Mit dem vorliegenden Entwurf werden neben notwendigen Anpassungen durch Änderungen in anderen Gesetzen vor allem die Kernelemente parlamentarischer Kontrolle gestärkt. So gab es bislang keinerlei Protokollierung der Sitzungen der Parlamentarischen Kontrollkommission Verfassungsschutz (PKV). Künftig soll ein Themenprotokoll geführt werden, das als Verschlusssache in zwei Exemplaren beim Landtag und beim Landesamt verbleibt.“

Bauer: „Dabei wird vor allem dem notwendigen Geheimschutz umfassend Rechnung getragen. Wir streben im Entwurf überdies eine sinnvolle Erweiterung und Präzisierung des bereits gegebenen Akteneinsichtsrechts der PKV an und ermöglichen künftig auch die Beauftragung eines Sachverständigen durch die PKV, sowie eine Beteiligung des Hessischen Datenschutzbeauftragten, wo dies angezeigt erscheint.“

Greilich: „Der Haushalt des Landesamtes für Verfassungsschutz war bislang für das Parlament weitgehend intransparent. Durch die Einführung einer Beteiligung der zur Verschwiegenheit verpflichteten PKV als Befassungsgremium für die Haushaltsaufstellung wird eine ordnungsgemäße Beteiligung des Parlaments geregelt.“

Bauer: „Die erneute Befristung auf acht Jahre erfolgt vor dem Hintergrund, dass nach allen bisher vorliegenden Erkenntnissen die vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit gezeigt hat, dass sich das Gesetz in den Grundstrukturen bewährt hat. Das schließt aber in keinster Weise aus, dass es im Laufe der derzeit bundesweit laufenden Diskussion auch noch weitere Veränderungen geben kann.“

Greilich: „Die Erfahrungen aus anderen Bundesländern und im Bund lassen jedenfalls erkennen, dass eine Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle schon heute angezeigt ist. Die Frage, welche konkreten weiteren Schlüsse aus den Ergebnissen des NSU-Untersuchungsausschusses im Bund oder der Ermittlungen des Generalbundesanwalts zu ziehen sind, wird nach Abschluss der Ermittlungen in der gebotenen Ruhe und Sorgfalt zu diskutieren sein.“

„Wir sind überzeugt, dass auf der Grundlage des heute vorgelegten Gesetzentwurfes eine zukunftsweisende und konstruktive Weiterentwicklung des Hessischen Verfassungsschutzes auch im Dialog mit den anderen Fraktionen möglich ist“, erklärten Bauer und Greilich übereinstimmend.