Gesetzentwurf von CDU und FDP zu Volksbegehren und Volksentscheid
„Mit der Änderung des Gesetzes über Volksbegehren und Volksentscheid füllen wir den Bereich der direkten Bürgerbeteiligung mit mehr Leben. Die Hürden für die Anliegen der Bevölkerung werden deutlich gesenkt. Erstmals können die Hessinnen und Hessen ihre Vorschläge direkt in das Parlament einbringen“, erklärte Wolfgang Greilich, stellvertretender Vorsitzender und innenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.
Weiter sagte Greilich:
„Zukünftig sind schon die Unterschriften von 2% der bei der letzten Landtagswahl Stimmberechtigten ausreichend, um ein zulässiges Volksbegehren anzustoßen. Das wären auf Grundlage der letzten Landtagswahl noch 87.506 anstatt zuvor 131.259. Diese 87.506 Unterschriften können über ein Jahr gesammelt werden. Nach der Zulassung haben die Bürger dann 2 Monate – anstatt bisher 14 Tage – Zeit, das Volksbegehren zu unterstützen. Damit erweitern wir die Eintragungsfrist deutlich und ebnen so den Weg für mehr Bürgerbeteiligung.
Das bisherige Gesetz kam in den vergangenen 60 Jahren ganze dreimal zur Anwendung und die angestoßenen Initiativen blieben auch noch erfolglos. Daher ist es erforderlich, die Voraussetzungen zu verändern und das Gesetz praxistauglicher zu machen. Denn eine lebendige Demokratie braucht eine aktive Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger. Deshalb war es vor allem wichtig, die Zulassungsvoraussetzungen zu vereinfachen.
Neu ist jetzt in Hessen die ‚Volksinitiative’: Schon bei Erreichen der 2%-Unterstützer-Unterschriften muss sich der Landtag mit dem Volksbegehren befassen. So können die Initiatoren einen Gesetzentwurf praktisch direkt in den Landtag einbringen.
Der konkrete Volksentscheid muss mindestens von einem Fünftel der Stimmberechtigten getragen werden. Das halten wir weiterhin für eine notwendige Voraussetzung für eine Regelung, die trotz Ablehnung durch die Mehrheit des demokratisch gewählten Parlaments über einen Volksentscheid Gesetzeskraft für die gesamte Hessische Bevölkerung erlangen soll.“