Gesetzentwurf Modernisierung des Dienstrechts

12.05.2010

„Wir haben gestern zusammen mit unserem Koalitionspartner den Gesetzentwurf für ein Erstes Gesetz zur Modernisierung des Dienstrechts in Hessen eingebracht. Darin erfolgt eine wichtige Anpassung der Altersgrenzen entsprechend dem Rentenrecht, in dem die Regelaltersgrenze beginnend von 2012 an bis 2029 schrittweise auf 67 Jahre angehoben wird. Ausnahmen: Vollzugsbeschäftigte und im Schichtdienst tätige Berufsfeuerwehrleute (hier bleibt es bei einer Regelaltersgrenze von 60 Jahren). Diese Neuerungen waren für uns eine Frage der Gerechtigkeit, da die entsprechenden Änderungen im Rentenrecht schon vor geraumer Zeit erfolgten“, so Dr. Frank Blechschmidt, kommunalpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.

Weiter sagte Dr. Blechschmidt:

„Für uns war es insbesondere wichtig, dass gleichzeitig die Möglichkeiten zum freiwilligen früheren oder späteren Eintritt in den Ruhestand ausgeweitet wurden. Für diejenigen, die künftig früher in den Ruhestand gehen, wurden zudem die Hinzuverdienstmöglichkeiten verbessert.

Von großem praktischem Nutzen ist es, dass Beamtinnen und Beamte nunmehr eine Versorgungsauskunft gegenüber der zuständigen Dienstbehörde geltend machen können. Auch dies wurde und wird ja von vielen Bürgern längst vielfältig genutzt, um den eigenen Ruhestand frühzeitig zu planen und für das Alter entsprechend vorsorgen zu können. Um diese Selbstverständlichkeit im Rentenrecht auch im Dienstrecht zu gewährleisten, wurde die Verpflichtung zur Auskunftserteilung ausdrücklich als Rechtsanspruch ausgestaltet.“