Gesetz zum Staatsvertrag Hessen-Thüringen

21.03.2013

MÜLLER: Länder und Sicherungsverwahrte profitieren von gemeinsamer Sicherungsverwahrung am Standort Schwalmstadt

„Thüringen und Hessen werden künftig gemeinsam den Standort in Schwalmstadt nutzen, um die Straftäter aus beiden Bundesländern, für die eine Sicherungsverwahrung angeordnet wurde, nach den Vorgaben des EuGH und des Bundesverfassungsgerichts unterzubringen. Das nun verabschiedete Gesetz ratifiziert den zwischen dem Land Hessen und dem Freistaat Thüringen bereits unterzeichneten Vertrag und setzt ihn in Kraft“, erklärte Stefan MÜLLER, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion anlässlich der heutigen Plenardebatte zum Gesetz zum Staatsvertrag Hessen-Thüringen über die gemeinsame Nutzung einer Einrichtung zur Sicherungsverwahrung.

Müller weiter:

„Mit dem Freistaat Thüringen ist Ende letzen Jahres in einem Staatsvertrag vereinbart worden, dass Hessen und Thüringen gemeinsam die Unterbringung regeln und finanzieren wollen. Dem Freistaat Thüringen steht in diesem Rahmen ein festes Platzkontingent von 15 der 60 Plätze für Sicherungsverwahrung am Standort Schwalmstadt zur Verfügung. Im Gegenzug leistet der Freistaat Thüringen einen anteiligen finanziellen Beitrag zu den Bau- und Unterbringungskosten.

Thüringen kann auf die langjährige hessische Erfahrung mit der Sicherungsverwahrung in Schwalmstadt zurückgreifen. Hessen profitiert durch diese Regelung gegenüber einer getrennten Unterbringung von Sicherungsverwahrten und Strafgefangenen durch geringere Umbau- und Ausstattungskosten, günstigere laufende Kosten und kann zudem die neu geschaffene Einrichtung besser auslasten. Durch die größere Zahl an belegten Plätzen wird darüber hinaus ein besseres Therapie- und Arbeitsangebot sowie erweiterte Besuchsmöglichkeiten zur Aufrechterhaltung familiärer und sozialer Kontakte ermöglicht. Insofern haben wir eine Win-win-Situation nicht nur für die beiden kooperierenden Bundesländer, sondern nochmals eine auf der Vollzugsebene in Hessen: wir sparen Geld und erhöhen gleichzeitig die Qualität der Sicherungsverwahrung.“