Geplante Schutzparagrafen für Einsatzkräfte
- Gesetzentwurf für besseren Schutz von Einsatzkräften
- Innenminister bejubelt Regelung zur Mindeststrafe, die er in den letzten zwei Jahren stets abgelehnt hat
Anlässlich des von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzesentwurfs zum Schutz von Einsatzkräften, wonach Angriffe gegen Feuerwehrleute, Polizisten und Rettungskräfte künftig nach einem gesonderten Straftatbestand hart bestraft werden können, erklärte der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Wolfgang GREILICH: „Leider ist seit einigen Jahren festzustellen, dass nicht nur der Respekt gegenüber denen, die für unsere Sicherheit sorgen, massiv gesunken ist, sondern zunehmend auch ohne jede Skrupel und oft ohne ersichtlichen Auslöser massive Gewalt angewendet wird. Hierbei spielt es für die Täter auch keine Rolle mehr, ob der Mensch hinter der Uniform nun Beamter und als solcher Repräsentant des Staates oder ehrenamtlich bspw. in der Feuerwehr tätig ist. Unsere Gesellschaft kann und darf diese Entwicklung nicht weiter hinnehmen. Auch deshalb sehen wir in Gewaltakten gegen Einsatzkräfte als Repräsentanten des Staates einen Angriff gegen uns alle. Und auch wenn es keine Strafbarkeitslücke im eigentlichen Sinne gibt, weil diese Taten auch mit den geltenden Regeln verfolgt werden können, so liegt in diesen Angriffen ein ganz besonderer Tatunwert, der ausnahmsweise einen gesonderten Tatbestand rechtfertigt.“
Greilich weiter:
„Über den Jubel des hessischen Innenministers kann man sich dagegen schon wundern: Schon vor zwei Jahren haben wir dem Innenminister klar gesagt, dass wir seinen Vorschlag grundsätzlich bedenkenswert finden, dass aber die von ihm vorgeschlagene Mindeststrafe von sechs Monaten auch für die kleinsten Delikte wie bspw. einen Stoß oder Eierwurf von Demonstranten schlicht völlig unverhältnismäßig und daher auch verfassungsrechtlich kaum tragbar ist. So hat dies offensichtlich auch die Bundesregierung bewertet und nunmehr eine Mindeststrafe von drei Monaten vorgesehen, wodurch auch Geldstrafen statt Freiheitsstrafe möglich sind. Dies halten wir – gerade in Verbindung damit, dass in schweren Fällen mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe auch deutlich härtere Strafen möglich sind – für das richtige Maß. Hätte der hessische Innenminister entsprechend unserem Vorschlag einen vernünftigen Vorschlag gemacht, dann hätte dies vielleicht auch die Debatte auf Bundesebene verkürzt.“