Geplante Änderung des Verfahrens der mündlichen Prüfung in der 1. juristischen Prüfung

22.06.2017
  • Wir wollen optimale Bedingungen für Prüflinge, Prüferinnen und Prüfer im mündlichen Examen
  • geplante Neuregelung ist eine Entlastung für die Prüflinge‎ und erhöht die Vergleichbarkeit der Prüfungen
  • Mehraufwand könnte die Bereitschaft schmälern, sich als Prüferin/als Prüfer zur Verfügung zu stellen

Anlässlich der geplanten Verfahrensänderung der mündlichen Prüfung im ersten juristischen Examen, erklärte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Dr. Frank BLECHSCHMIDT: „Unsere Aufgabe ist es allen Beteiligten einer mündlichen Examensprüfung gute Rahmenbedingungen zur Verfügung zu stellen, damit sich die Prüflinge und die Prüferinnen und Prüfer bestmöglich auf ihre jeweilige Aufgabe konzentrieren können. Aus Sicht der Prüflinge ist das angekündigte Verfahren der Prüfung am eigenen Studienort zu begrüßen, da sie nicht gezwungen sind, zur Prüfung an einen anderen Ort zu reisen. Die geplante Regelung, nach der die Prüferinnen und Prüfer an allen Studienorten eingesetzt werden können – statt wie bislang ortsgebunden – erhöht die Vergleichbarkeit der Prüfungen und ist in der Lage,  etwaige regionale Unterschiede aufzufangen. Sie birgt allerdings die Gefahr, dass die Bereitschaft potenzieller Prüferinnen und Prüfer schwinden könnte, sich als solche zur Verfügung zu stellen, da sie zukünftig hessenweit an allen Prüfungsorten eingesetzt werden sollen. Hier ist die Justizministerin aufgefordert, eine Regelung zu finden, die einem möglichen Prüferschwund entgegenwirkt.“