GENESIS-Gesetzentwurf

16.05.2013

DÖWELING: Deutliche Ablehnung des SPD-Gesetzentwurfes zur Inklusion

„Die Anhörung im kulturpolitischen Ausschuss zum GENESIS-Gesetzentwurf der SPD hat gezeigt, dass hier Wahlkampf auf dem Rücken der Kinder und Jugendlichen sowie der Eltern gemacht werden soll“, so Mario DÖWELING, schulpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.

Döweling weiter:

„Für die FDP-Fraktion steht das Wohl der Kinder und Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen und Behinderungen im Vordergrund und aus diesem Grund gewährleisten wir eine echte Wahlfreiheit im Sinne der Schülerinnen und Schüler. Die Gleichwertigkeit von Förderschulen und allgemeinen Schulen ist deshalb auch zukünftig zu gewährleisten, so dass eine angestrebte Abschaffung der Förderschulen dem entgegen steht.

Auch im Bereich der sonderpädagogischen Unterstützung greift die SPD auf veraltete, nicht bedarfsgerechte Systeme zurück. Die Erfahrung zeigt und die Wissenschaft bestätigt, dass Lern-, Sprach- und Verhaltensschwierigkeiten in der Regel nicht klar voneinander zu trennen sind. Der Entwurf will aber wieder Kleinklassen für Erziehungshilfe und Sprachheilklassen einrichten und somit die sonderpädagogische Versorgung „aus einer Hand“ und das professionelle Angebot in diesen drei Bereichen durch die regionalen Beratungs- und Förderzentren zerschlagen.

Das hessische Schulgesetz ist die Grundlage dafür, dass die inklusive Beschulung von Kindern mit Behinderungen und Beeinträchtigungen in der allgemeinen Schule zum Regelfall wird und die ersten Erfahrungen und Zahlen belegen, dass die gesetzlichen Regelungen die Inklusion an den Regelschulen weiter vorantreiben. Der vorlegte Gesetzentwurf bleibt hinter dem deutlich zurück.

Der Gesetzentwurf enthält zudem keinerlei Aussagen über die Finanzierung der angestrebten Maßnahmen, sondern wird „nicht präzise bezifferbar“ beschrieben. Es wird deutlich, dass es sich nur um Wahlkampfgetöse handelt und die Sozialdemokraten sich offensichtlich keine Gedanken über die Finanzierung ihrer Wunschvorstellungen gemacht haben. Nicht nur aus diesem Grund wird der Gesetzentwurf unter anderem von den kommunalen Spitzenverbänden zurückgewiesen, denn es soll sich ein Hintertürchen offen gehalten werden und so wurde im Gesetzentwurf ein Haushaltsvorbehalt eingebaut, der die eigenen Aussagen konterkariert. Offenheit und klare Vorstellungen sehen anders aus. Wir raten der SPD, diesen kommunalfeindlichen Gesetzentwurf, der von der Mehrzahl der anzuhörenden Experten abgelehnt wurde und auch nicht im Sinne unserer Schülerinnen und Schüler ist, zurückzunehmen.“