Genehmigungsverfahren der Börsenfusion

15.09.2016
  • Ordnungsgemäße Prüfung des Zusammenschlusses der Deutschen Börse und der London Stock Exchange weiter erforderlich
  • Vorfestlegungen müssen vermieden werden

Anlässlich der heutigen Plenardebatte zum Genehmigungsverfahren der Börsenfusion erklärte der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Florian RENTSCH: „Wir waren äußerst verwundert, als wir durch die jüngsten Presseberichterstattungen erfahren haben, dass es innerhalb der Landesregierung offenbar Diskussionen gibt, ob der Sitz der Holding für die Genehmigung der geplanten Börsenfusion ein entscheidender Aspekt ist. So sind wir bisher davon ausgegangen, dass das Wirtschaftsministerium als zuständige Aufsichtsbehörde bei der Genehmigung der Börsenfusion selbstverständlich berücksichtigt, dass nach der geplanten Brexit-Entscheidung die Frage des künftigen Sitzes entscheidend sein kann. Jedoch hat Minister Schäfer eben diesen Sachverhalt durch seine Aussage, man müsse Regulierung und die Frage des Börsensitzes „auseinanderhalten“, infrage gestellt. Zudem passen Schäfers Ausführungen nicht zu den bisherigen Erklärungen des Ministerpräsidenten und den Auskünften des fachlich zuständigen Wirtschaftsministeriums. Für uns steht hingegen fest, dass ein möglicher Sitz der Holding außerhalb der Europäischen Union durchaus negative Auswirkungen auf die Regulierung durch die Börsenaufsicht und damit auf die Durchführung und angemessene Fortentwicklung des Börsenbetriebs haben kann. Von daher haben wir diese wichtige Debatte heute ins Plenum gebracht, um zu klären, ob sich hinter dieser Auffassung eine neue rechtliche Bewertung der Landesregierung verbirgt oder ob es sich bloß um eine Einzelmeinung eines Ministers handelt.“

Weiter erklärte Rentsch:

„Wir hatten bislang den Ministerpräsidenten immer so verstanden, dass – unabhängig vom rechtlichen Prüfungsverfahren – auch in der Koalition die politische Auffassung herrscht, dass es vor dem Hintergrund der Brexit-Entscheidung für die Weiterentwicklung des Finanzplatzes entscheidend ist, dass der Hauptsitz der fusionierten Börse in Frankfurt sein wird. Entsprechend muss die Landesregierung erklären, ob die Äußerungen des Finanzministers dahingehend zu interpretieren sind, dass man sich politisch nicht mehr für einen künftigen Sitz der Holding am Finanzplatz Frankfurt einsetzen wird. Zur Klärung der genehmigungsrechtlichen Fragen hat die FDP-Fraktion kürzlich ein umfassendes börsenrechtliches Gutachten bei einem renommierten Experten in Auftrag geben.“