Genehmigung von Heckwarnsystemen

  • Landesregierung schafft endlich längst überfällige Lösung bei der Nutzung von Heckwarnanlagen
  • Unnötige monatelange Hängepartie mit erheblicher Gefährdung für Einsatzkräfte und den Verkehr findet ihr Ende

Anlässlich des heute bekannt gewordenen neuen Erlasses, wonach die hessische Feuerwehr zur Eigen- und Fremdsicherung endlich wieder auch verkehrsleitende Heckwarnsysteme einsetzen darf, erklärte der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Wolfgang GREILICH: „Bereits seit November des letzten Jahres durften die hessischen Feuerwehreinsatzkräfte keine verkehrsleitenden Warntafeln bei Unfällen oder anderen Gefahrenlagen mehr verwenden – und das nur, weil der Verkehrsminister erst eine Gesetzesänderung im Jahr 2013 völlig verschlafen und dann die entsprechende Ausnahmegenehmigung einfach aufgehoben hatte, ohne die Folgen dieses Handelns zu überblicken. Am Ende sind wir nun froh, dass nach einer monatelangen, völlig unnötigen und alleine von den Ministern Al-Wazir und Beuth zu vertretenden Hängepartie offenbar eine Lösung gefunden wurde, die eine überflüssige Gefährdung der Einsatzkräfte und der anderen Verkehrsteilnehmer wieder beseitigt. Insgesamt handelt es sich bei dem gesamten Vorgang allerdings um ein Musterbeispiel aus Schilda, das wir so nicht für möglich gehalten hätten und das man keinem Feuerwehrmann und keinem Bürger erklären kann.“

Greilich weiter:

„Leider hat es erheblichen Drängens gegenüber den Ministern Beuth und Al-Wazir bedurft – nicht nur vor uns, sondern vor allem von Seiten der betroffenen Feuerwehrleute -, um den Verkehrsminister endlich zum Handeln zu bewegen. Jetzt bleibt bei uns nur noch die Frage, was diese Landesregierung und allen voran Al-Wazir eigentlich in den drei Jahren gemacht hat, in denen sie von der Rechtsänderung auf Bundesebene wusste, die Aufhebung des alten Erlasses ausbrütete und dabei die Notwendigkeit einer neuen Regelung offensichtlich grob fahrlässig außer Acht ließ. Alle Beteiligten können nur froh sein, dass dieser laxe Umgang mit der Sicherheit derer, die zur Rettung anderer viel riskieren, keine schwerwiegenderen Folgen gehabt hat. Ein Verdienst der Landesregierung ist dies jedenfalls nicht.“