Gemeindehaushaltsverordnung

13.07.2016
  • Kommunen sollen Folgekosten kommunaler Investitionen intensiver beachten
  • Bürger sollen vor teuren Folgekosten kommunaler Bauprojekte geschützt werden
  • Mehr Transparenz für Entscheidungen kommunaler Mandatsträger ermöglichen

„Folgekosten kommunaler Investitionen belasten die kommunalen Haushalte und damit die Geldbeutel der Bürgerinnen und Bürger. Um diese vor zu hohen Folgekosten zu schützen fordern die Freien Demokraten im vorgelegten Gesetzentwurf eine bessere Berücksichtigung von Folgekostenberechnung bei kommunalen Investitionen. Denn bei der Mehrzahl der Kommunen in Hessen mangelt es an der Berücksichtigung möglicher Folgekosten für getätigte Investitionen. Bei der letzten Prüfung des Rechnungshofs konnte keins der untersuchten Projekte eine vollumfängliche Untersuchung von Anschaffungs- und Herstellungskosten unter Berücksichtigung der Folgekosten vorweisen. Auf diese Weise ist es den ehrenamtlichen Mandatsträgern in den Kommunen nur schwer möglich, sich ein vollumfängliches Bild über geplante Investitionen zu machen. Die Folge sind: Projekte, die im Unterhalt so teuer sind, dass sie die Gemeindehaushalte langfristig und jedes Jahr belasten und den Haushaltsausgleich unmöglich machen“, erklärte der kommunal- und finanzpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Dr. h.c. Jörg-Uwe HAHN.

Hahn weiter:

„Oft sind es Projekte, wie Bürgerhäuser, Schwimmbäder oder Sporthallen, bei denen die Folgekosten zu wenig beachtet werden. Dabei lassen sich z.B. durch intelligente Heizungssysteme oder die vorausschauende Auswahl von Baumaterialien Folgekosten durchaus sparen. Die Freien Demokraten greifen deshalb einen Vorschlag des Hessischen Rechnungshofs auf und bringen einen Gesetzentwurf ein, der die bisherige Soll-Vorschrift in eine Pflichtvorschrift verändert. Auf diese Weise sollen Entscheidungen in den Kommunen intensiver diskutiert werden und den Mandatsträgern sehr konkret und transparent Informationen an die Hand gegeben werden, die auf der Basis anerkannter Investitionsrechnungsverfahren entstanden sind. Damit können die Kosten eines gesamten Lebenszyklus einer Investition zur Grundlage der Entscheidung gemacht werden.“