Gaststättengesetz

07.06.2011

LENDERS: Hessen bekommt liberales Gaststättengesetz
Bürokratie, klare Zuständigkeiten und einfachere Regelungen für unsere Gaststätten bringen wir mit dem neuen Gesetz auf den Weg.

„Auch ein Verbot von so genannten Flatrate-Partys zum Schutz der Jugend wird das neue Gesetz beinhalten“, so Jürgen LENDERS, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion.

Weiter erklärte Lenders:

„Durch das neue Gaststättengesetz wollen wir dem Vorbild anderer Bundesländer folgen und die bisher erforderliche Genehmigung für den Ausschank alkoholischer Getränke abschaffen. Gleichzeitig setzen wir klare Grenzen für überzogenen Alkoholkonsum durch Flatrate-Partys. Insbesondere Jugendliche sollen künftig so vor den Lockangeboten einiger Veranstalter geschützt werden.

Durch das neue Gesetz soll die Aufnahme der Gewerbetätigkeit nur noch sechs Wochen vorher beim kommunalen Gewerbeamt angezeigt werden. Das Amt muss dann nur die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden prüfen. Die weiteren notwendigen Prüfungen werden dann von den jeweilig zuständigen Fachbehörden durchgeführt.

Somit wird es zukünftig in Hessen klare Zuständigkeiten für die Gewerbezulassungen von Gaststätten geben. Dies funktioniert bereits heute bei allen übrigen anzeigepflichtigen Gewerbebetrieben (die 90 Prozent der Gesamtzahl ausmachen) reibungslos.

Insbesondere die Erfahrungen aus Ländern, wie Brandenburg und Thüringen – wo ähnliche Gesetze verabschiedet wurden – zeigen, dass Hessen mit dem neuen Gesetz dafür sorgt, dass es für die Gewerbetreibenden einfachere Verwaltungsverfahren gibt. Insgesamt bauen wir Bürokratie ab und schaffen klare Zuständigkeiten.“