Friedhofs- und Bestattungsgesetz

08.05.2012

VON ZECH: An Thema mit Sorgfalt und Bedacht herangehen, ohne sich von Einzelfragen leichtfertig treiben zu lassen
„Wir sind eine offene Gesellschaft, die sich bereits vielfältig gewandelt hat.“

„Menschen, die teilweise seit langen Jahren friedlich und akzeptiert unter uns leben, haben mit ihrer Kultur nicht nur ihre Musik, Sprache oder ihre Küche mitgebracht, sondern mit ihrer Religion auch von der hiesigen Norm abweichende Begräbnisbräuche“, sagte der Sprecher für Friedhofs- und Bestattungswesen, der FDP-Fraktion in Hessischen Landtag, Helmut VON ZECH.

Von Zech weiter:
„Der Staat steht beim Thema Friedhofs- und Bestattungsgesetz im Spannungsfeld zwischen dem immer stärker werdenden Wunsch nach individuellen Bestattungsoptionen und dem Anspruch der Allgemeinheit auf Wahrung von Pietät und gesundheitsrelevanten Ansprüchen an die Bestattung. Diesem müssen wir gerecht werden, denn die Aufsicht und Regelung des Friedhofswesens gehört zur staatlichen Daseinsvorsorge.

Es ist richtig, über Veränderungen auch in einem solch sensiblen Bereich zu diskutieren, dies jedoch sollte umfassend passieren und nicht nur am Thema der Sargpflicht. Ich bin der Meinung, dass wir an dieses Thema mit Sorgfalt und Bedacht herangehen sollten, ohne uns von Einzelfragen leichtfertig treiben zu lassen. Der vorgelegte Gesetzentwurf der Sozialdemokraten ist deswegen maximal ein ‚Anstoß‘, aber nicht mal eine wirkliche Diskussionsgrundlage.“