Friedhofs- und Bestattungsgesetz

14.12.2012

VON ZECH: Kommunen sollen über sarglose Bestattungen entscheiden können
Für uns ist es ein notwendiger Schritt zu mehr Integration, dass jeder sich grundsätzlich so bestatten lassen darf, wie es seiner Weltanschauung entspricht.

„Mit dem heute eingebrachten Gesetzentwurf ermöglichen wir den Kommunen, dort wo ein Bedarf für eine Bestattung nach muslimischen Riten besteht, eine sarglose Bestattung aus religiösen Gründen auch generell zu ermöglichen, sofern keine gewichtigen Gründe entgegenstehen“, erklärte heute der FDP-Abgeordnete Helmut VON ZECH.

Von Zech, der für seine Fraktion Mitglied im Innenausschuss ist, erklärte weiter:

„Die Anhörung hat gezeigt, dass vor allem in den Kommunen, die die Gesetze vor Ort ausführen, eine starre Pflicht, sarglose Bestattungen zulassen zu müssen, Handhabungsschwierigkeiten befürchtet werden.“ Die Sargpflicht sei aus hygienischen Gründen und Umweltschutzgründen vorgeschrieben. Bei manchen Bodenbeschaffenheiten garantiere nur die Sargbestattung, dass Leichen nicht ungewollt konserviert würden.

„Die örtlichen Voraussetzungen für sarglose Bestattungen können die Kommunen am besten beurteilen. Daher werden wir eine praktikable Möglichkeit für die Kommunen schaffen, in eigener Selbstverantwortung und unter Beachtung des Umweltschutzes auch eine Bestattung ohne Sarg zuzulassen, wenn diese aus religiösen Gründen gewünscht wird“, so von Zech.