Freie Demokraten fordern Recht auf mobiles Arbeiten in der Landesverwaltung

  • Land soll attraktiver Arbeitgeber sein
  • Vorbildfunktion für Unternehmen
  • Hessische Arbeitnehmer haben großes Interesse am Homeoffice

WIESBADEN – Mobiles Arbeiten funktioniert: Das hat die Corona-Krise gezeigt, und das leben die Freien Demokraten im Hessischen Landtag mit ihrer Fraktion 4.0 vor. Jetzt wollen die Freien Demokraten die hessische Landesverwaltung zum Vorreiter für mobiles Arbeiten sowie zu einem attraktiven, konkurrenzfähigen Arbeitgeber machen und sowohl Beamten als auch Tarifbeschäftigten des Landes ein Recht auf mobiles Arbeiten geben. Dafür legen sie nun für die kommende Plenarrunde des Landtags einen Gesetzentwurf und einen Antrag vor, die heute in einer Pressekonferenz vorgestellt wurden. „Die Corona-Krise war für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Booster, was die Arbeit im Homeoffice respektive mobiles Arbeiten angeht. Viele von ihnen wollen nun auch nach der Krise die Möglichkeit haben sich auszusuchen, von wo aus sie arbeiten“, erklärt Fraktionsvorsitzender René ROCK. „Bei vielen Aufgaben ist mobiles Arbeiten möglich, ohne dass die Qualität der Arbeit leidet. Warum sollte man also Beschäftigten diese Möglichkeit verwehren, die Pendelverkehr spart und den Beschäftigten mehr Flexibilität gibt sowie Beruf und Privatleben besser vereinbar macht? Am Ende zählt das Ergebnis und nicht, wo die Arbeitsleistung erbracht wurde.“ Die Freien Demokraten wollen mobiles Arbeiten dort ermöglichen, wo der Staat selbst als Arbeitgeber agiert: „So kann der Staat ein Vorbild für Unternehmen sein, ohne in die Dispositionsfreiheit der Unternehmer einzugreifen“, erklärt Rock.

Der digitalpolitische Sprecher Oliver STIRBÖCK sieht im mobilen Arbeiten einen Beitrag zu mehr Arbeitnehmersouveränität. Die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) habe mit dem Programm „HessenPC“, dem Zugang „HessenAccess“ und dem Hessen-Smartphone die grundlegenden Bausteine für mobiles Arbeiten gelegt. „Jetzt kommt es darauf an, Landesbehörden flächendeckend mit den entsprechenden mobilen Geräten sowie Dockingstations auszustatten“, fordert Stirböck. „Außerdem fehlen noch zentrale Voraussetzungen wie die elektronische Akte, digitale Prozesse und Arbeitsoberflächen sowie eine landesweit gute und stabile Internetversorgung, denn nur mit flächendeckender Breitband-Glasfaser-Infrastruktur kann mobiles Arbeiten umfassend erfolgreich werden.“ Stirböck weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass laut einer Umfrage des Kompetenzzentrums Öffentliche IT in keinem Flächenbundesland mehr Beschäftigte angegeben haben, dass sie 2020 aufgrund ihrer mangelhaften Internetverbindung nicht von zu Hause aus arbeiten konnten. Konkret waren es 14,6 Prozent. Gleichzeitig haben 55,9 Prozent der Befragten in Hessen angegeben, dass sie zumindest gelegentlich von zu Hause aus arbeiten. Das ist der zweithöchste Wert bundesweit. „Das zeigt, dass der Bedarf an mobilem Arbeiten gegeben ist und es höchste Zeit wird, hier aktiv zu werden und die Voraussetzungen zu schaffen.“

Der Gesetzentwurf „Recht auf mobiles Arbeiten für Landesbeamte – Flexibilität und Attraktivität des öffentlichen Dienstes stärken“ liefert nun die Basis, um den Rechtsanspruch für Beamte festzuschreiben; mit einem Antrag sollen die gleichen Voraussetzungen für Tarifbeschäftigte geschaffen werden. Stefan MÜLLER, innenpolitischer Sprecher der Fraktion, erklärt: „Mobiles Arbeiten soll möglich sein, sofern dienstliche Belange dem nicht entgegenstehen und es mit der Aufgabe vereinbar ist. Die Sachbearbeiterin kann auch zu Hause am Laptop sitzen, aber der Pförtner des Ministeriums muss natürlich an Ort und Stelle die Augen aufhalten.“ Der Vorschlag der Freien Demokraten sieht vor, dass die Beschäftigten bei einer Fünf-Tage-Woche zwei Tage mobil arbeiten können. Wer in Teilzeit tätig ist, soll ebenfalls 40 Prozent mobil arbeiten dürfen. „Das geht natürlich nicht von heute auf morgen: Um dem Land als Arbeitgeber Vorlauf und Zeit für organisatorische Vorbereitungen zu geben, soll der Wunsch nach Teilnahme am mobilen Arbeiten drei Monate im Voraus beantragt werden“, verdeutlicht Müller.