Fracking

26.09.2012

LENDERS/SÜRMANN: Nachhilfe für Timon Gremmels

Über die jüngste Falschmeldung des SPD-Abgeordneten Timon Gremmels im Zusammenhang mit Beschluss der Regionalversammlung Nordhessen zeigten sich Jürgen LENDERS, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, und Frank SÜRMANN, umweltpolitischer Sprecher der Fraktion, fassungslos. Beide versicherten nochmals, dass der Schutz von Mensch und Umwelt für die FDP an vorderster Stelle stehe. Bei der beantragten Aufsucherlaubnis für ein Fracking-Feld ist dieser Schutz durch das bestehende Bergrecht gedeckt.

Lenders, der auch Vorsitzender des FDP-Bezirksverbandes Nord- und Osthessen ist, erklärte, dass mit der Pressemeldung der nordhessischen FDP-Abgeordneten Dieter Posch, Heinrich Heidel und Lenders lediglich diese Rechtsinterpretation der Regionalversammlung kritisiert worden sei. Gremmels aber stelle die Tatsachen nun erneut auf den Kopf.

Dazu Lenders:

„Die Erklärung von Gremmels, dass eine bergrechtliche Erlaubnis zur Aufsuchung von Lagerstätten zugleich eine Erlaubnis darstelle, bereits Probebohrungen durchzuführen oder chemische Stoffe in den Boden zu verbringen, ist schlichtweg falsch. Dazu ist ein gesonderter Antrag im Rahmen eines Betriebsplanverfahrens zu stellen. Die Genehmigung einer Aufsucherlaubnis ordnet die Aufsuchungs- oder Gewinnungsrechte zunächst einem Inhaber zu, um ihn gegen Konkurrenten zu schützen. Sie sagt jedoch nichts über die Voraussetzungen aus, die erfüllt sein müssen, damit das bergbauliche Vorhaben, sprich die Probebohrungen durchgeführt werden dürfen. Das Umweltbundesamt bestätigt diese Rechtsauffassung in seinem Gutachten klar und deutlich. Herr Gremmels kann sich ein Exemplar des Gutachtens bei mir gerne abholen.“

Rückendeckung erhalten die Nordhessischen Abgeordneten vom umweltpolitischen Sprecher der FDP Fraktion, Frank SÜRMANN:

„Selbstverständlich steht der Schutz von Mensch und Umwelt, insbesondere der Schutz des Grundwassers für die FDP-Fraktion an vorderster Stelle. Das war schon immer unsere Position und das wird sie auch bleiben. Sämtliche mit dem Verfahren verbundenen Risiken müssen berechenbar und beherrschbar sein. Wir sperren uns nicht gegen eine Umweltverträglichkeitsprüfung. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt und im Zusammenhang mit dem Antrag auf seismologische Erkundungen wäre ein solches Verfahren aber schlichtweg ohne erkennbaren Vorteil. Der einzige Unterschied zwischen uns und der SPD besteht darin, dass wir uns vor neuen Technologien zur Hebung von Bodenschätzen nicht grundsätzlich verschließen. In Niedersachsen wird bereits seit Jahrzehnten Erdgas über die Hydraulic-Fracturing-Methode gefördert – ohne einen einzigen Vorfall. Erneuerbare Energien in Hessen ohne Maß fördern zu wollen und gleichzeitig die Haushalte von russischen Gasimporten abhängig zu machen, bedeutet mit zweierlei Maß zu messen, Herr Gremmels. Es ist fraglich, wer allein aus politischem Kalkül heraus, die Menschen hinters Licht zu führen versucht.“