Fortgang der Einstellungsverfahren für den Polizeidienst
- Verkorkste Verfahren bei der Einstellung von Polizeianwärtern setzen sich fort
- Land wegen der Panikreaktionen des Innenministers jetzt auch noch mit Prozesskosten belastet
Unter Bezugnahme auf die Antworten von Innenminister Beuth zu den auf Anfrage jetzt mitgeteilten Überprüfungen der Einstellungsverfahren bei der hessischen Polizei erklärte der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Wolfgang GREILICH: „Innenminister Beuth hat in seiner Panikreaktion zum Ablenken von vorherigen Fehlern im Einstellungsverfahren für Polizeianwärter dem Land Schaden zugefügt. Öffentlich diskutiert wurde vor einigen Wochen bereits das unzureichende und fehlerhafte Einstellungsverfahren für den Polizeidienst, im Zuge dessen das Innenministerium die Rücknahme der bereits erteilten Einstellungszusagen angekündigt hatte. Jetzt musste Innenminister Beuth auf gemeinsame Nachfrage der Kollegin Faeser und mir mitteilen, dass von den betroffenen Bewerbern mittlerweile fünf Bewerber ihre Einstellung gerichtlich durchsetzen konnten, er in einem weiteren Fall dem Widerspruch des Bewerbers freiwillig nachgab und nur ein Verfahren zu Gunsten des Landes ausging. Somit findet das völlig verkorkste Einstellungsverfahren des Innenministeriums seinen Fortgang.“
Greilich weiter:
„Verlorene Rechtstreite kosten nicht nur Steuergeld, sondern sind auch peinlich für den Verfassungsminister Beuth. Auch bei der Rücknahme einer Einstellungszusage muss mit Sorgfalt agiert werden, dies sollte für einen Innenminister selbstverständlich sein.“