Fortentwicklung des Modells der Häuser des Jugendrechts

24.11.2016

Anlässlich der heutigen Plenardebatte bezüglich der Fortentwicklung des Modells der Häuser des Jugendrechts erklärte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Florian RENTSCH: „Die Einrichtung eines dritten Hauses des Jugendrechts in Frankfurt ist eine sinnvolle Maßnahme: Denn durch den innovativen Ansatz, bei dem Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendhilfe unter einem Dach eng verzahnt zusammenarbeiten, können nicht nur die Strafverfolgungsbehörden viel effektiver arbeiten, sondern es kann auch seitens der Sozialarbeit schneller und individueller auf die jeweilige Lebenssituation von jugendlichen Tätern reagiert werden. Eine solch große Arbeitstiefe und enge Betreuungssituation, insbesondere in Brennpunktbezirken, können nur die Häuser des Jugendrechts gewährleisten. Eben deshalb haben wir als Freidemokraten die Häuser des Jugendrechts in der vergangenen Legislaturperiode als besonders wichtiges Projekt forciert und die ersten beiden Häuser in Frankfurt-Höchst und Wiesbaden etabliert. Wir unterstützen daher die Landesregierung auch in Zukunft ausdrücklich bei dem weiteren Ausbau des Projektes.“

Weiter erklärte Rentsch:

„Gerade bei jungen Menschen ist es besonders wichtig, dass die Strafe für Fehlverhalten möglichst zeitnah und nicht erst viele Monate später erfolgt, um ein weiteres Abrutschen in kriminelles Verhalten zu verhindern. Darüber hinaus ist unerlässlich, dass schnell erzieherisch gehandelt wird, indem beispielsweise eine sich entwickelnde radikale Gesinnung frühzeitig erkannt und dieser effektiv entgegengewirkt werden kann. Gerade im Bereich des Salafismus können Jugendliche so unter Umständen noch erreicht werden, bevor sie sich so weit radikalisiert haben, dass sie den Rechtsstaat bereits vollständig ablehnen und schlimmstenfalls in den vermeintlichen „heiligen Krieg“ ziehen.“