Föderalismusreform III

24.10.2012

GREILICH: Der Länderfinanzausgleich muss endlich reformiert werden

„Wir begrüßen die Bewegung der 16 CDU-Landtagsfraktionen hin zu einer umfassenden Reform des Länderfinanzausgleichs“, so Wolfgang GREILICH, Fraktionsvorsitzender der FDP im Hessischen Landtag.

Weiter erklärt Greilich:

„Eine umfassende Reform des deutschen Föderalismus ist nach wie vor dringend notwendig. Nachdem in der Föderalismusreform I die Bund-Länder-Finanzbeziehungen komplett ausgeklammert wurden, wurde auf Druck der FDP dieser Teil in der Föderalismusreform II angegangen. Doch die Ergebnisse blieben weit hinter den Erwartungen zurück und spiegelten nur den kleinsten gemeinsamen Nenner. Als große Errungenschaft ist nur die FDP-Forderung eines strikten Neuverschuldungsverbot beschlossen worden.

Die dringenden Probleme wie die Reform des Länderfinanzausgleichs oder eine weitgehende Steuerautonomie der jeweiligen Gebietskörperschaften wurden nicht angegangen. Das nun beschlossene Papier der haushalts- und finanzpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Fraktionen in den Ländern lässt vermuten, dass man jetzt jahrelangen FDP-Forderungen ein Stück entgegenkommen will. Insbesondere begrüßen wir die Zustimmung zum geplanten Abbau der Mischfinanzierung sowie dazu, die Intensität des Ausgleichs zurückzufahren und stärkere Sanktionen gegen Schuldnerländer einzuführen.

Das Ziel, deutliche Anreize für Nehmerländer einzuführen, ihre Einnahmen zu verbessern und bei den Geberländern wiederum nicht jede Einnahmesteigerung durch den Finanzausgleich zu entwenden, gehen in die richtige Richtung. Gerade wir Hessen sind pro-Kopf gerechnet der größte Zahler. Der Länderfinanzausgleich stellt vor dem Hintergrund der Schuldenbremse eine schwere Zusatzhypothek dar und Empfängerländer können sich aufgrund unserer Zahlungen Wohltaten leisten, die wir uns so nicht leisten können.

Die FDP-Fraktionen Hessen, Bayern und Baden-Württemberg werden im November wie seit langem angekündigt zusammen mit dem Wirtschaftsweisen Prof. Lars P. Feld und dem Finanzverfassungsrechtler Prof. Hanno Kube ein Gutachten zur Reform des Länderfinanzausgleichs vorstellen. Das Ziel muss sein, eine stärkere Anreizorientierung und mehr Steuerautonomie im Finanzausgleich einzuführen. Dazu gehen die Vorschläge der CDU-Fraktionen nicht weit genug, dennoch begrüßen wir den ersten Schritt in diese Richtung. Insbesondere sind folgende Aspekte nicht ausreichend berücksichtigt:

– Hebesätze sind nur für stark verschuldete Länder vorgesehen. Dies führt aber nur zu Steuererhöhung und nicht zu echten Wettbewerb zwischen den Ländern. Daher sollten alle Länder und auch die Kommunen einen eigenständigen Zuschlag auf ein dann zuvor abgesenktes Einkommens- und Körperschaftsteueraufkommen erheben können. Nur dadurch kommen Ausgabenentscheidungen und Einnahmeverantwortung in eine Hand.

– Bei Ländersteuern sollten die Länder selbst über die Steuersätze entscheiden dürfen. Hier sei insbesondere auf die Erbschaftsteuer verwiesen.

– Bei der Verteilung der Steuereinnahmen müssen die Kriterien geändert werden. Bisher wird das Steueraufkommen in der Regel nach dem Wohnsitz verteilt. Diese Verteilung benachteiligt aber die Stadtstaaten und die Flächenstaaten mit vielen Einpendlern wie z.B. Hessen. Hier muss die Wertschöpfung vor Ort (Bruttoinlandsprodukt) viel stärker in den Mittelpunkt der Verteilungskriterien gerückt werden.

Wie in den Koalitionen in Hessen und Bayern vereinbart, werden wir nicht bis zum Auslaufen der bisherigen Regelungen im Jahr 2019 warten. Sollten sich die vor allem SPD-geführten Nehmerländer weiterhin gegen Verhandlungen sperren, werden wir Anfang 2013 Klage vor dem Bundesverfassungsgericht einreichen. Der Länderfinanzausgleich enthält zu viele anreizfeindliche Elemente, ist intransparent und ungerecht. Er schadet im erheblichen Maße dem Land Hessen“, so Wolfgang Greilich abschließend.