Fluglärmverordnung

27.09.2011

MÜLLER: Lärmschutz für Anwohner hat Priorität
„Die Landesregierung schafft durch die strenge Lärmschutzverordnung einen wirksamen und effektiven Lärmschutz für die Anwohner“, so Stefan MÜLLER, verkehrspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion.

Weiter erklärte Müller:

„Die neue Verordnung, die den passiven Schallschutz bei den Anwohnern regelt, tritt mit Inbetriebnahme der neuen Landebahn in Kraft. Mit dieser Verordnung, die den strengsten gesetzlich möglichen Richtwert von 50 Dezibel anlegt, zeigt die Landesregierung, dass sie ihrer Verantwortung für die Anwohner ebenso gerecht wird, wie für die Arbeitsplätze am Flughafen.

Der Ausbau des Frankfurter Flughafens ist das wichtigste Infrastrukturprojekt in Hessen. Wer aber für einen Ausbau argumentiert, muss auch die Bevölkerung vor zusätzlichen Belastungen durch Lärm schützen. Deshalb begrüßen wir die neue Lärmschutzverordnung sehr, die 120.000 Haushalten passiven Schallschutz gewährt. Durch die zusätzliche Reduzierung der Nachtflüge von 51 auf 17 und dem kompletten Nachtlandeverbot auf der neuen Landebahn werden die Anwohner ebenfalls entlastet.

Was die zusätzliche Belastung durch die neuen Flugrouten und -höhen angeht, so begrüßen wir die Einrichtung einer Task-Force. Diese überprüft, ob unter Einhaltung aller Sicherheitsaspekte Verbesserungen erzielt werden können. Das Land hat dafür keine Zuständigkeit, setzt sich aber für die Anwohner weiter beim Bund und der DFS ein. Wir fordern von der DFS, dass sie, wo immer das sicherheitstechnisch möglich ist, zu höheren Anflugrouten kommt.“