Flughafenurteil

16.08.2012

MÜLLER: Kurs der Landesregierung durch Urteilsbegründung bestätigt
„Heute zeigt sich eindrucksvoll: Die schnelle Umsetzung des Leipziger Urteils durch die Planklarstellung war der richtige Weg“, so der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Stefan MÜLLER.

Müller weiter:

„Wie die Urteilsbegründung nun ausführt, war die Einschätzung von Dieter Posch, man könne das klare Urteil bereits umsetzen, richtig. Die Planklarstellung hat nach dem Urteil schnell für Klarheit im Umgang mit dem Nachtflugverbot und den Nachtrandstunden gesorgt. Die klare Sprache, die aus dem Urteilstenor hervorging, befähigte uns schon vor der Urteilsbegründung das Nachtflugverbot im Interesse der Menschen im Rhein-Main-Gebiet umzusetzen.

Während die Opposition im Landtag verzögern, zaudern und abwarten wollte, haben wir nun schon seit Ende Mai das Nachtflugverbot festgeschrieben. Das gibt Planungssicherheit für Anwohner und Flughafennutzer gleichermaßen.

Auch die 133 Flüge in den Nachtrandstunden wurden vom Bundesverwaltungsgericht als abgewogen bestätigt. Insofern sind die Forderungen von Grünen und Teilen der SPD nach weniger Flügen in den Nachtrandstunden erwartungsgemäß nicht vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gedeckt.

Wir erwarten, dass die Opposition jetzt ihre Niederlage eingesteht, den Kampf gegen den Frankfurter Flughafen aufgibt und die höchstrichterliche Entscheidung eines obersten Gerichtes akzeptiert. Die Grünen, die den Flughafenausbau verhindern wollten und behaupteten, dass dieser nicht rechtens sei, sind der große Verlierer dieser Entscheidung. Daran lässt sich nicht herumdeuteln.“