Flughafen/Revision

04.01.2012

MÜLLER: Revision schafft schneller Klarheit als der Populismus der Opposition
„Die Revision der Landesregierung ist der schnellste Weg zur Rechtssicherheit beim Nachtflugverbot und dient deshalb insoweit auch dem Interesse der fluglärmgeplagten Menschen in der Region.“

Weiter erklärte Müller:

„Die von Fluglärm betroffenen Menschen wollen schnellstmöglich Klarheit darüber, ob es ein generelles Nachtflugverbot geben kann. Damit aber das Bundesverwaltungsgericht am 12. März 2012 über die Rechtsfragen in Zusammenhang mit der Nachtflugregelung entscheiden kann, müssen die streitigen Positionen vorgetragen werden. Der hessische Verwaltungsgerichtshof hat sich mit seiner Entscheidung in Widerspruch zur bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gesetzt. Die Revision der Landesregierung ist die Voraussetzung dafür, dass sich das Bundesverwaltungsgericht erneut als oberstes Gericht mit dem Thema Nachtflugverbot an einem internationalen Drehkreuz beschäftigen kann. Von entscheidender Bedeutung für die Einlegung der Revision ist die Klarstellung des Verhältnisses von Landesplanungsrecht und Fachplanungsrecht des Bundes durch das Bundesverwaltungsgericht, also die Frage ob der Hessische Landtag mit seinen Formulierungen in seinem Landesentwicklungsplan bundesrechtliche Regelungen beeinflussen kann. Auch hierzu hatte der Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung eine neue Rechtsprechung entwickelt. Sollte es bei der durch den VGH getroffenen Regelung bleiben, dann hätte das weitreichende Folgen für künftige Planungsverfahren vom Autobahnbau bis zur Ortsumgehung.

Klar ist: die Landesregierung und auch die FDP streben im Interesse der Menschen eine Lösung an, die ein Nachtflugverbot zwischen 23.00 und 5.00 Uhr beinhaltet. Klar ist aber auch: Wenn ein absolutes Nachtflugverbot am internationalen Drehkreuz Frankfurt am Main höchstrichterlich für nicht möglich gehalten wird, muss dieses rechtstaatliche Urteil akzeptiert und umgesetzt werden. Dies würde auch für eine Regierung gelten, an der die Grünen beteiligt wären.“

„Wir sehen aktuell an Stuttgart 21, was von grüner Wahlkampfrhetorik letztlich real übrig bleibt, wenn die Grünen in Regierungsverantwortung stehen“, so Müller. „Die von der Opposition populistisch geforderte Rücknahme der Revision ist in Wahrheit keine Lösung, sondern nur der Auftakt für die Verlängerung des rechtlichen Schwebezustands auf Jahre hinaus. Denn gegen einen ergänzenden Planfeststellungsbeschluss zur Nachtflugregelung wären wiederum neue Klagen der Fluggesellschaften durch alle Instanzen zu erwarten und auch rechtstaatlich legitim. Auch die Grünen sollten ernsthaft die Absicht verfolgen, für die betroffenen Menschen möglichst bald eine rechtliche Klarheit über die Zukunft des Nachtflugverbots zu erreichen. Mit der von ihnen geforderten Rücknahme der Revision würden sie den betroffenen Bürgern daher einen echten grünen Bärendienst erweisen.“