BAMF verschläft Entwicklung

Erschreckende Bestätigung in heutiger Sitzung des UHW

Anlässlich der heutigen Sitzung des Ausschusses für Heimatvertriebene, Aussiedler, Flüchtlinge und Wiedergutmachung erklärte der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Wolfgang GREILICH: „Während die Zahl der Asylbewerber gerade in den letzten zwölf Monaten kontinuierlich gestiegen ist und sich alleine in Hessen auf monatlich rund 12.500 verfünffachte, hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Entwicklung komplett verschlafen. Die Zahl der weit über das zumutbare Maß hinaus belasteten Mitarbeiter des BAMF, die vor Ort tun, was sie können, hat die Führung des Amtes und die politische Führung trotz der explodierenden Antragszahlen seit – sage und schreibe – 5 Jahren unverändert gelassen. Das ist grob fahrlässig und bedarf eines sofortigen Einschreitens und entsprechender Konsequenzen. Die Ankündigung, bis Ende nächsten Jahres 2.000 zusätzliche Mitarbeiter einstellen zu wollen, kommt zu spät und ist zu wenig.“

Weiter erklärte Greilich:

„Nach mindestens einem verschlafenen Jahr muss jetzt mit aller Kraft die Verstärkung der Mitarbeiterzahl vor Ort angegangen werden. Es ist geradezu ein Skandal, dass die Führung des BAMF es offenkundig versäumt hat, beispielsweise pensionierte Mitarbeiter zu reaktivieren oder die Angebote qualifizierter Ruhestandsbeamter zur Mithilfe anzunehmen. Niemand kann uns glauben machen, dass qualifizierte Führungsbeamte aus anderen Tätigkeitsbereichen nicht in der Lage wären, nach kurzer Einweisung die oft sehr einfachen Sachverhalte korrekt zu bewerten und zu entscheiden.

Ein Musterbeispiel für die aktuellen Missstände sind die derzeit konsequent nicht bearbeiteten und in aller Regel extrem einfach zu beurteilenden Anträge von Menschen aus Syrien, Irak und Eritrea. Um die bereits laufenden Asylverfahren zu beschleunigen und den Antragsstau von mittlerweile wohl mehr als einer viertel Million Asylanträgen schnellstmöglich abzuarbeiten, fordern wir eine Stichtagsregelung zur pauschalen Anerkennung aller Anträge von Menschen aus Syrien, Irak und Eritrea nach einer Sicherheitsüberprüfung. Vor dem Hintergrund, dass bei etwa 40.000 Einzelfallentscheidungen über Asylanträge von Menschen aus diesen Ländern nur rund 50 Anträge im ersten Halbjahr dieses Jahres abgelehnt wurden, erscheint uns eine solche Regelung dringend geboten. Denn auf diese Weise wird eine zügige Verteilung und Integration vor Ort ermöglicht, Ressourcen für die Prüfung anderer Asylanträge frei und damit die Verfahren erheblich beschleunigt.“