Flüchtlingspaten

  • Monatelange Ungewissheit für Flüchtlingspaten setzt sich fort 
  • Landesregierung weiß weder, wie viele Einreisen es gab, noch, wie viele Paten mit Forderungen des Bundes konfrontiert sind
  • Land muss sich seiner Verantwortung stellen und Flüchtlingspaten von Kosten freistellen

Anlässlich der Beantwortung des Fragenkatalogs der Freien Demokraten zum aktuellen Sachstand der finanziellen Inanspruchnahme von Flüchtlingspaten sowie dem vorläufigen Scheitern der Bürgen vor Gericht erklärte der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Wolfgang GREILICH: „Die Auskünfte des Innenministers zeigen schonungslos die Planlosigkeit, mit der das Ministerium auch weiterhin durch das selbst verschuldete Chaos bei den Verpflichtungserklärungen für Flüchtlinge stolpert. Zur Erinnerung: Erst die falsche Rechtsauskunft des Ministeriums hatte dazu geführt, dass die so genannten Flüchtlingspaten davon ausgingen, dass ihre Bürgschaftserklärungen für Schutzbedürftige aus Syrien dann enden, wenn diese einen Aufenthaltsstatus als Asylberechtigte oder Flüchtlinge erhalten. Die Stellen des Bundes haben dies jedoch anders bewertet und bitten die Flüchtlingspaten nun zur Kasse.
Mittlerweile haben 25 Betroffene entsprechende Anträge beim Innenministerium auf Entschädigung für den finanziellen Schaden gestellt, der durch die Fehlinformation entstanden ist. Aus unserer Anfrage (siehe Anlage) geht nunmehr hervor, dass bisher nicht ein einziger dieser Fälle vom Innenministerium geprüft und beschieden worden ist – und das, obwohl die Anträge größtenteils bereits fast fünf Monate vorliegen. Das Innenministerium hatte auf massiven öffentlichen Druck hin den Eindruck erweckt, man wolle den Betroffenen angesichts der teilweise fünfstelligen Beträge, die im Raum stehen, schnell und unbürokratisch helfen. Mit Blick auf die Faktenlage kann man das wohl nur als schlechten Witz bezeichnen.“

Greilich weiter:

„Die chaotischen Zustände werden komplettiert durch die Tatsache, dass das Innenministerium noch nicht einmal weiß, wie viele Personen tatsächlich im Rahmen des hessischen Landesaufnahmeprogramms eingereist sind. Es sind zwar 2.488 Visa ausgestellt worden – ob diese jedoch auch genutzt worden sind, ob diese Personen anschließend Asylanträge gestellt haben oder ob sie wieder ausgereist sind, ist der Landesregierung nach eigenem Bekunden nicht bekannt. Damit setzen sich auch in der Einreise- und Aufenthaltsdokumentation Fehler fort, die zwei Jahre nach dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise eigentlich längst hätten behoben sein müssen.“

„Wir bleiben bei unserer Forderung: Das Land muss endlich zu seiner Verantwortung stehen und die Flüchtlingspaten, die auf die Rechtsauskunft des Innenministeriums vertraut haben, von Forderungen des Bundes ab dem Zeitpunkt der Anerkennung als Asylberechtigter oder Flüchtling freistellen. Wir erwarten, dass auch die schwarz-grüne Koalition unsere entsprechende parlamentarische Initiative, die bereits seit Monaten im Verfahren ist, unterstützt.“

Den Antrag der Fraktion der FDP betreffend „Flüchtlingspaten nicht im Regen stehen lassen“ (Drucksache 19/4621) vom 07.03.2017 finden Sie hier. Die Kleine Anfrage des Abg. Greilich betreffend „Verpflichtungserklärungen für Flüchtlinge“ und Antwort des Ministers des Innern und für Sport (Drucksache 19/5210) finden Sie hier.