Feuerwehrführerschein

23.12.2010

Leif Blum: „Neuregelung zum Feuerwehrführerschein stärkt den ehrenamtlichen Brandschutz.“ Die Bundesregierung macht den Weg für Erleichterungen beim so genannten Feuerwehrführerschein frei.

„Damit folgt sie einer auch durch das Land Hessen angestoßenen Initiative und kommt einem Wunsch der Feuerwehrorganisationen nach“, so Leif Blum, Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion. Das Kabinett habe die Ermächtigungsgrundlage für eine spezielle Fahrberechtigung von Einsatzfahrzeugen für Mitglieder von Hilfsdiensten wie Feuerwehr, Technischen Hilfswerk und Katastrophenschutz beschlossen. „Die Neuregelung zum Feuerwehr-führerschein stärkt den ehrenamtlichen Brandschutz und ist ein Baustein zur Zukunfts-festigkeit der freiwilligen Feuerwehren in unserem Land“, erklärte Blum. Da selbst kleinere Einsatzfahrzeuge aus technischen Gründen in der Regel die Ge-wichtsgrenze von 3,5t überschritten, liefen die Hilfsdienste nach den EU-rechtlich ge-botenen Umstellungen der Führerscheinklassen Gefahr, nicht mehr genug ehrenamt-lich tätige Fahrzeugführer zu finden. Mit der neuen Regelung könnten nun Fahrzeuge bis zu 4,75t beziehungsweise 7,5t geführt werden. Die Fahrberechtigung werde auch Anhänger umfassen, soweit die zulässige Gesamtmasse nicht überschritten wird. Die Ermächtigung zur Ausstellung der Fahrerlaubnisse werde auf die Landesregierungen übertragen. „Damit sind wir in Hessen in der Lage, den jeweiligen Gegebenheiten bestmöglich Rechnung zu tragen“, sagte Blum. Die betroffenen Organisationen könnten eine interne Einweisung und – das ist das Entscheidende – auch eine organisationsinterne Prüfung auf Einsatzfahrzeugen durch-führen. So werde ein einfaches und kostengünstiges Verfahren geschaffen und unnö-tige bürokratische Hürden würden beseitigt. „Der Gesetzentwurf der Bundesregierung stärkt das ehrenamtliche Engagement der vielen freiwilligen Menschen, die unsere Gesellschaft mit ihrem großartigen Einsatz unterstützen“, so Blum.