Feuerwehrführerschein wird an EU-Recht angepasst

25.06.2010

Durch den europaeinheitlichen Führerschein und die damit verbundenen neuen Fahrerlaubnisklassen durften viele ehrenamtlich engagierte junge Leute bei den Feuerwehren, Rettungsdiensten und technischen Hilfswerken keine Einsatzfahrzeuge mehr steuern. Durch die neue Fahrerlaubnisverordnung ermöglichen wir den Einsatzkräften nun auch in Hessen, den vereinfachtem Erwerb von Fahrberechtigungen“, erklärte Dr. Frank Blechschmidt, kommunalpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.

Die Feuerwehren hätten überwiegend Einsatzfahrzeuge von 3.500 kg bis 7.500 kg Gesamtmasse. Diese konnten früher mit dem für bis zu 7,5 t berechtigenden Führerschein Klasse 3 gefahren werden. Nach neuem EU-Recht berechtige Führerschein Klasse B aber nur noch bis 3.500 kg, ab 3.500 kg benötige man einen Führerschein Klasse C1, ab 7.500 kg einen Führerschein Klasse C.

Der Bundesgesetzgeber habe den Ländern im vergangenen Jahr die Möglichkeit eröffnet, für Fahrzeuge bis zu 4.750 kg Gesamtmasse, Fahrerlaubnisse unter vereinfachten Voraussetzungen zu erteilen. Dies werde nun auch in Hessen umgesetzt.

„Ich bin froh, dass wir mit der Verordnung ein gutes Stück Bürokratie aus dem Weg räumen und den Feuerwehren, Rettungsdiensten und technischen Hilfswerken ein ganzes Stück entgegen kommen konnten. Die ehrenamtlich Engagierten leisten hier einen unschätzbaren Beitrag für unsere Gesellschaft, so dass es unsere erste Pflicht ist, ihnen die besten Voraussetzungen zu schaffen und ihre Arbeit wo es geht zu erleichtern“, so Dr. Blechschmidt.