Fehlbelegungsabgabe

10.07.2014

LENDERS: Bürokratiemonster Fehlbelegungsabgabe bindet unnötig Kapazitäten – Leistung nicht bestrafen

„Die Fehlbelegungsabgabe wurde im Jahr 2011 abgeschafft – und das aus gutem Grund. Sie ist ein Instrument aus den 70er Jahren. Die Fehlbelegungsabgabe trifft genau die falschen Menschen, nämlich die Mieter mit kleinen und mittleren Einkommen, die gerade mal etwas mehr verdienen. Sie sind es, die künftig diese Abgabe zahlen müssen. Leistung wird damit mal wieder bestraft.

Der Ertrag aus der Abgabe stand in keinem Verhältnis zu den Kosten für den Aufwand zur Erhebung; sie ist ein Bürokratiemonster. Zudem haben die allermeisten Kommunen keine Kapazitäten, die Einkommensverhältnisse der Mieter regelmäßig und intensiv zu kontrollieren, sodass eine exakte Verfolgung und Einsicht in die Vermögensverhältnisse von Mietern ohnehin unterbleibt. Selbst die SPD-Fraktion im Frankfurter Römer hat bereits vor Jahren die Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe als einen längst fälligen Schritt zur ‚Stabilisierung der Verhältnisse in den großen Siedlungen des sozialen Wohnungsbaues‘ begrüßt.
Wenn nun die schwarz-grüne Landesregierung aus reinem Selbstzweck diese wieder einführen will – und dabei noch Unterstützung von der Linken erhält – ist dies ein doppelter Grund misstrauisch zu sein und genau hinzusehen. Einnahmen von 20 Mio. Euro jährlich sind völlig illusorisch und entsprechen bei weitem nicht der Realität. Wir Liberale setzen uns daher dafür ein, dass das Gesetz zur Wohnraumsubventionierung nicht verabschiedet wird. Genauso setzen wir uns dafür ein, dass die Mietpreisbremse in Hessen nicht zur Umsetzung kommt“, erklärte der wohnungsbaupolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Jürgen LENDERS.

Lenders weiter:

„Für uns steht fest, dass weder die Fehlbelegungsabgabe noch die Ausweitung der Mietpreisbremse einen positiven Effekt haben. Beide Maßnahmen zerstören jegliche Motivation, Investitionen in Immobilien zu tätigen, da die notwendige Planungssicherheit für die Eigentümer der Immobilien fehlt. Eine weitere Folge dessen wird eine Zunahme von Wohnraumknappheit sein, die letztlich den eigentlich gewünschten Effekt ins Negative verkehren wird. In der letzten Legislaturperiode hat die hessische Landesregierung unter liberaler Federführung mit dem Wohnraumfördergesetz und dem Sonderprogramm Wohnungsbau die Grundlagen für ein verbessertes Angebot im hessischen Ballungsraum geschaffen. Es ist kein Geheimnis, dass nur in Folge eines höheren Wohnraumangebotes die Preiszunahme von Wohnraummieten abgeschwächt werden kann. Wenn jedoch z.B. Neubauten durch eine Ausweitung der Mietpreisbremse verhindert werden, wird die Situation am Wohnungsmarkt zusätzlich erschwert.“