FDP-Fraktion bringt Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Schulgesetzes ein

23.01.2018
  • Kommunikation im Schulleben gewährleisten
  • Beispielsweise Vollverschleierung im Unterricht wird unzulässig 

Die FDP-Fraktion im Hessischen Landtag hat heute einen Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Schulgesetzes eingebracht. Der schulpolitische Sprecher, Wolfgang GREILICH, erklärte hierzu: „Wir wollen, dass jedes Kind und jeder Jugendliche unabhängig von sozialer, kultureller oder ethnischer Herkunft und religiösem Hintergrund bestmögliche Bildungschancen erhält. Deshalb haben wir sicherzustellen, dass der Unterricht und das Schulleben optimal gestaltet werden. Direkte Kommunikation und Interaktion sind hierfür grundlegende Voraussetzungen, die stets gewährleistet sein müssen. Aus diesem Grund möchten wir rechtlich Klarheit schaffen und nach dem Vorbild Niedersachsens etwa die Vollverschleierung in der Schule untersagen.“

Greilich weiter:

„Wir haben uns bewusst entschieden, uns ganz eng an die sorgfältig erarbeitete und verfassungsrechtlich abgesicherte Formulierung der Schulgesetzänderung aus Niedersachsen anzulehnen, die von allen im Niedersächsischen Landtag vertretenen Fraktionen mitgetragen und einstimmig verabschiedet wurde. Die dortige Diskussion hat gezeigt, dass mit dieser gesetzlichen Regelung Integration nicht erschwert wird, sondern dass vielmehr ein wichtiges Hemmnis abgebaut wird. Durch die Mitwirkungspflicht der Schülerinnen und Schüler wird zudem deutlich, dass alle an der Schule Beteiligten dazu beitragen, Bildungschancen zu erhöhen und sie auch zu nutzen. Wir wollen sicherstellen, dass die Kommunikation auf allen Ebenen des Schullebens gewährleistet ist und damit die Anforderungen des Bildungs- und Erziehungsauftrags erfüllt werden können.

Mit dem Gesetzentwurf wird eine Regelung gefunden, die die bei vielen Lehrkräften und Schulleitungen herrschende Unsicherheit aufgreift, schon bevor es in einem Einzelfall plötzlich zum Entscheidungsbedarf kommt. Wir hoffen, dass es auch im Hessischen Landtag die Möglichkeit eines Konsenses gibt. Wir hoffen auf eine breite Zustimmung für unseren Gesetzentwurf nach einer sachorientierten Debatte. Unser Ziel ist es, möglichst die Zustimmung des ganzen Hauses zu erhalten.“

Den Gesetzentwurf der Fraktion zum Thema finden Sie hier.