FDP-Änderungsantrag zum Hessischen Schulgesetz

07.03.2017
  • Stärkung wirtschaftlicher Kompetenzen an unseren Schulen gezielt fördern, nicht ideologisch verhindern
  • Einzelfallentscheidung über Sponsoring auch in Zukunft in Verantwortung des jeweiligen Schulleiters belassen

Anlässlich des heute eingebrachten Änderungsantrag der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag zum schwarz-grünen Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Schulgesetzes erklärte der bildungspolitische Sprecher, Wolfgang GREILICH: „Gerade vor dem Hintergrund der Berufs- und Studienorientierung in allen Bildungsgängen und Schulformen nimmt die Kooperation von Schulen mit Wirtschaftsverbänden, Kammern und Unternehmen eine zunehmend wichtige bedeutende Rolle ein. Entsprechend fordert die FDP, dass die Stärkung wirtschaftlicher Kompetenzen an unseren Schulen gezielt gefördert und nicht ideologisch verhindert werden sollte. Daran, dass Werbung an Schulen grundsätzlich unzulässig ist, kann überhaupt kein Zweifel bestehen. Uns geht es jedoch um sinnvolle Möglichkeiten des Sponsorings, die mit dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schulen vereinbar und insgesamt geeignet sind, Schulen in ihrer Arbeit und ihren Aktivitäten gezielt zu unterstützen und zudem die Zusammenarbeit mit außerschulischen Trägern zu ermöglichen.“

Weiter erklärte Greilich:

„Unser Änderungsantrag zielt darauf ab, die Einzelfallentscheidung auch in Zukunft in der Verantwortung und Befugnis des jeweiligen Schulleiters zu belassen, da dieser zweifellos die Bedürfnisse seiner Schule am besten beurteilen kann. Diese Rücknahme der von Schwarz-Grün geplanten Änderung ist insbesondere im Hinblick auf das Ziel der Stärkung der Selbstständigkeit der hessischen Schulen zweckdienlich. Denn nur in den Schulen vor Ort kann eine derartige Entscheidung tatsächlich sachgerecht und ohne Verzögerung durch unnötige zusätzliche Bürokratie getroffen werden.“

Den entsprechenden Änderungsantrag der FDP-Fraktion finden Sie hier.