Faktencheck

07.06.2013

DR. BLECHSCHMIDT: FDP-Faktencheck beweist: Grüne nehmen es mit „Fakten“ nicht besonders genau
Die erschöpfte und verbrauchte Opposition nimmt es mit den Fakten und der Wahrheit offensichtlich nicht besonders genau.

„Anders lassen sich für uns die eklatanten Fehler in ihrem „Faktencheck“ nicht erklären. Den Grünen dringt die Angst, die Wahl wieder zu verlieren und weitere fünf Jahre Oppositionspolitik zu machen, aus jeder Pore. Sie verdrehen bewusst und gezielt Fakten und versuchen Erfolge der Landesregierung klein- und wegzureden. Das ist für uns der Anlass, einen eigenen Faktencheck zu den Aussagen der Grünen durchzuführen“, erklärte Dr. Frank BLECHSCHMIDT, Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.

Wohnraumversorgung:

Die Grünen:

Die Wohnungspolitik der Landesregierung beschränkte sich auf die Absicht, die Nassauische Heimstätte zu verkaufen. Im Jahr 2011 wurden den Kommunen durch die Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe sogar für den Wohnungsbau zweckgebundene Mittel in Höhe von rund 17 Millionen Euro jährlich entzogen. Erst vor einem halben Jahr haben CDU und FDP ein Gesetz beschlossen, das der Förderung von Wohneigentum sogar Vorrang vor der Förderung des Mietwohnungsbaus einräumt – und damit die Situation am angespannten Wohnungsmarkt im Ballungsraum weiter verschärft.

Fakt ist:

Jedes Jahr geben wir 60 Millionen Euro für den sozialen Wohnungsbau aus. Alleine zwischen 2009 und 2012 wurden nahezu 3.500 neue Sozialwohnungen gebaut und fast 1.000 Mietwohnungen mit Landesförderung saniert. 1.000 Wohneinheiten als Wohneigentum für Geringverdiener und Familien wurden neu gebaut und weitere knapp 1.300 Wohneinheiten als Eigentum erworben. Das Wohnraumfördergesetz wurde neu ausgerichtet. Neben Eigentumserwerb für Familien und Geringverdiener wurden als Förderziel auch die Förderung von altersgerechtem Wohnen zum Beispiel in entsprechenden Wohngemeinschaften oder neuen Wohnformen sowie die Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen festgeschrieben. Eine weitere wichtige Neuerung ist die Möglichkeit, energetische Sanierung zu fördern.

Breitbandversorgung im ländlichen Raum:

Die Grünen:

Die Landesregierung hat dieses Thema über Jahre verschlafen und statt auf die Datenautobahnen der Zukunft weiter einseitig auf Asphalt und Beton gesetzt. In den ländlichen Gebieten Hessens waren Ende 2012 laut Breitbandatlas der Bundesregierung gerade einmal 15,8 Prozent der Haushalte mit 50 Mbit/s angeschlossen. Auch die Mittel des Konjunkturprogramms durften nicht für den Ausbau der Breitbandversorgung genutzt werden.

Fakt ist:

Bereits Ende 2011 verfügten 99,5 % der hessischen Haushalte über eine Grundversorgung bzw. wurden die erforderlichen Maßnahmen für die Grundversorgung auf den Weg gebracht. Wir haben zwischenzeitlich über 60 % der Haushalte mit mehr als 50 Mbit/s versorgt. Dies ist im bundesweiten Vergleich ein Spitzenwert! Bis 2014 sollen es 75 % sein und 2018 soll eine flächendeckende Versorgung mit mindestens 50 Mbit/s sicher gestellt sein. Es wird ein Mix aus Funk- und VDSL-Technologien realisiert und eine schrittweise Versorgung mit Glasfaserkabeln. Das Land Hessen gilt mit seiner Breitbandstrategie bundesweit als Vorreiter gerade auch was die Versorgung im ländlichen Raum betrifft.

Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum:

Die Grünen:

Nach Angaben der Landesregierung, sind für das Jahr 2012 32 Förderanträge eingegangen. Allerdings werden davon nur acht (!) Praxen mit jeweils 50 000 Euro gefördert (Quelle: Pressemeldung Hessisches Sozialministerium vom 9.11.2012). Für die Förderung stehen pro Jahr aber 600 000 Euro zur Verfügung. Der Topf konnte für 2012 also nicht ausgeschöpft werden. Wir GRÜNE befürchten bei diesem Programm ohnehin nur Mitnahmeeffekte, aber keine Sicherstellung der Versorgung im ländlichen Raum. Hier sind vor allem mehr Kooperation und mehr Innovation gefragt.

Fakt ist:

Anreizsysteme sind ein Ansatzpunkt, um die Gesundheitsversorgung in unterversorgten Regionen zu verbessern. Der Patient soll im Mittelpunkt jeder gesundheitspolitischen Entscheidung stehen. Unser Ziel ist eine qualitativ hochwertige und wohnortnahe Versorgung, in der der Patient die Wahl hat, den Wunscharzt aufzusuchen, das Krankenhaus, die Krankenkasse und den Versicherungstarif selbst zu bestimmen. Hier setzen wir natürlich auch auf innovative Maßnahmen und Kooperationen, aber das ist selbstverständlich und keine neue Erkenntnis und solche Kooperationen können ebenfalls nicht gesetzlich verordnet werden.

Resultat: CDU und FDP handeln und die Opposition verdreht Tatsachen und Fakten, ohne dabei auch nur ein Wort zu eigenen Ideen und Ansätzen von sich zu geben.