Facebook-Partys

04.07.2011

BLECHSCHMIDT: Verbotsforderungen von „Facebook-Partys“ überzogen –aber auch kein Freibrief für Verantwortungslosigkeit
„Wir können nicht auf jedes neuartige Problem reflexartig mit Verboten reagieren.“

Weiter erklärte Blechschmidt:

„Wenn im Nachgang einer solchen Einladung die Dinge komplett aus dem Ruder laufen, weil der Kreis der ‚eingeladenen‘ Personen durch fehlerhafte oder missbräuchliche Nutzung neuer Medien so ausufere, dass es vor Ort zu tumultähnlichen Zuständen und Einsätzen der Sicherheits- und Polizeikräfte kommen könne, so ist dies ein Paradebeispiel für die Notwendigkeit von mehr Medienkompetenz bei allen Beteiligten.“ Deshalb erteile er einem Verbot öffentlicher Einladungen zu Feiern oder Events über soziale Netzwerke wie z.B. dem populären Onlinedienst „Facebook“ eine deutliche Absage.

Auch wenn ein Verbot hier aus liberaler Sicht nicht das gebotene Mittel staatlicher Reaktion sei, so sehe er dennoch die Verwendung neuer sozialer Kommunikationsformen nicht als Freibrief für Verantwortungslosigkeit. „Wer die neuen Medien sinnvoll nutzen will, muss auch die Konsequenzen seines Tuns im Blick behalten“, so der Liberale weiter. „Das Internet ist nicht als rechtsfreier Raum zu begreifen, deshalb können Einladende oder Nutzer, die Einladungen wahllos weiter verbreiten, nicht darauf hoffen, dass sie für die finanziellen Folgen ihres Tuns nicht herangezogen werden.“

Ebenso, wie es bei einer schriftlichen oder mündlichen Einladung selbstverständlich sei, dass Eingeladene nicht einfach weitere Personen oder gar Personenkreise einladen dürften, sei auch bei Einladungen im Internet zu erwarten, dass die Entscheidung über den Umgang mit Einladungen von den Empfängern mit Augenmaß und dem gebotenen Ernst getroffen werde. Nicht umsonst sei auch für Veranlasser von sonstigen Störungen rechtlich anerkannt, dass sie für die Kosten notwendiger Einsätze von Sicherheitskräften herangezogen werden könnten, sofern die Veranstaltung nicht ohnehin aufgrund von Größe und Charakter Genehmigungspflicht und Auflagen unterliege.

„Ein verstärktes Problembewusstsein setze ich dabei bei den Betreibern der Webseiten voraus“, ergänzte Blechschmidt, der selbst als Abgeordneter Facebook aktiv nutzt. Wenn also Appelle angemessen sind, dann gegenüber den Anbietern und Nutzern von Facebook und vergleichbaren Diensten, entsprechende Medienkompetenz zu zeigen und mit Bedacht, Verantwortung und Augenmaß die Möglichkeiten neuer Technologie zu schaffen und zu nutzen. Dies schließt auch Haftungsfragen mit ein“, so Blechschmidt abschließend.