European Business School

12.12.2013

DR. BÜGER: Auch abschließende Zeugenvernehmung bestätigt: Vorwürfe gegen Rentsch und Hahn sind haltlos

„Am heutigen Tage haben Jörg-Uwe Hahn und Florian Rentsch im Untersuchungsausschuss ausführlich Rede und Antwort zu allen aufgeworfenen Fragen gestanden. Es hat sich eindeutig gezeigt, dass sich keiner der Vorwürfe der Opposition bestätigen lässt: Die Förderentscheidung zum Aufbau der law school wurde nicht von sachfremden Erwägungen geleitet und es gab auch keine persönliche Einflussnahme. Es hat sich vielmehr gezeigt, dass Hahn und Rentsch die von der EBS vorgelegten Planungen bezüglich des Aufbaus der law school und der Universität grundsätzlich positiv, aber dennoch nicht unkritisch hinsichtlich der konkreten Umsetzung begleitet haben. Dies hat schließlich auch immer wieder zu Rückforderungen geführt“, so Dr. Matthias BÜGER, Obmann der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag im Untersuchungsausschuss 18/3 zur European Business School.

Dr. Büger weiter:

„Jörg-Uwe Hahn hat sich als Mitglied des Gründungskuratoriums der law school ausschließlich um die Ausgestaltung der Studiengänge gekümmert. Dabei sicherzustellen, dass die Qualität der Juristenausbildung an der law school so hoch ist, dass sie auch den Anforderungen der Juristischen Staatsprüfung genügt, ist selbstverständlich ureigenstes Interesse eines Justizministers. Florian Rentsch engagierte sich als Abgeordneter des Landtags in seinem Wahlkreis Wiesbaden im Stiftungsvorstand der EBS. Unmittelbar nach seiner Ernennung zum Hessischen Wirtschaftsminister legte er dieses Amt nieder, um schon den Anschein eines Interessenkonfliktes zu vermeiden – und das, obwohl die Stiftungsaufsicht eindeutig festgestellt hat, dass es keinen solchen Interessenkonflikt gegeben hätte. Keiner der beiden hatte in den jeweiligen Funktionen jemals direkten oder indirekten Einfluss auf die Finanzplanungen der EBS beziehungsweise auf das Förderverfahren zum Aufbauvon Universität und law school.

Im Übrigen bleibt es dabei: Es gab zum Zeitpunkt der Förderentscheidung – wie auch nach wie vor – einen Bedarf an wirtschaftsnah ausgebildeten Juristen im Rhein-Main-Gebiet. Die Idee, diese Ausbildung in einer privaten Hochschule zu ermöglichen, die für ihre betriebswirtschaftliche Fakultät bekannt und vielfach ausgezeichnet sowie zertifiziert ist, war sinnvoll. Und nur durch den Aufbau einer Universität als Dach für die beiden Fakultäten EBS und law school konnte Wiesbaden Universitätsstadt werden. Was letztlich bleibt ist, dass Probleme innerhalb der EBS dem Projekt insgesamt geschadet haben. Zudem hat auch die negative Berichterstattung der letzten Jahre sicher nicht zu einer Verbesserung der Situation der EBS sowie der law school beigetragen. Dies ist bedauerlich – ein Vorwurf an die Landesregierung bezüglich der Förderung lässt sich daraus jedoch nicht konstruieren. Das hat der heutige Tag eindeutig gezeigt.