EuGH-Urteil zu Blutspenden von Homosexuellen

18.07.2014

LENDERS: Urteil ist erster Schritt zur Beendigung der Diskriminierung Homosexueller bei der Blutspende

Anlässlich des heutigen Urteils des EuGH zum Blutspende-Verbot für Homosexuelle erklärte der Fuldaer FDP Landtagsabgeordnete Jürgen LENDERS: „Ich begrüße dieses Urteil, da es ein erster Schritt ist, die Diskriminierung Homosexueller bei der Blutspende endlich zu beenden. Denn es gibt überhaupt keine medizinische oder sonstige Begründung dafür, dass ich als homosexueller Mann kein Blut spenden darf. Blutspenden sind lebenswichtig und bevor ein Patient eine Transfusion bekommt, wird das gespendete Blut ohnehin immer mehrfach sehr genau auf mögliche Erkrankungen untersucht. Doch unter Verweis auf eine höhere HIV-Infektionsrate wurde Homosexuellen pauschal das Spenden von Blut bisher verwehrt. Ich hoffe, dass das heutige Urteil den Weg für eine neue Regelung in Deutschland ebnet, von der zu allererst all diejenigen Menschen profitieren, die auf eine Blutspende angewiesen sind. Schließlich geht es darum Leben zu retten und leider mangelt es oft, etwa in der Urlaubszeit, an ausreichend Blutspendern, wodurch es zu gefährlichen Engpässen in der Versorgung kommen kann.“