EU-Verordnung zum Fluglärm

17.01.2012

MÜLLER: Regierungskoalition beschreitet rechtssicheren Weg gegen EU-Verordnung
„Die Regierungsfraktionen FDP und CDU haben heute beschlossen, dass sie Subsidiaritätsrüge gegen den EU-Verordnungsentwurf zu lärmbedingten Betriebsbeschränkungen über den Bundesrat erheben werden.“

Weiter erklärte Müller:

„Grundsätzlich sind im Verordnungsentwurf keine negativen Veränderungen der derzeitigen Rechtslage für die Bürgerinnen und Bürger enthalten. Neu ist aber, dass der EU-Kommission ein Prüfungs- und Aussetzungsrecht zugebilligt wird. Damit könnte die EU-Kommission Betriebsbeschränkungen, wie ein Nachtflugverbot, auf Zulässigkeit überprüfen und gegebenenfalls aufheben.

Diese Regelung halten wir für überflüssig und außerdem für einen nicht gerechtfertigten Eingriff in die Befugnisse der Mitgliedstaaten. Über Betriebsbeschränkungen und Lärmschutz muss wie bisher auch weiterhin allein von den Mitgliedstaaten anhand der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten und der lokalen Auswirkungen entschieden werden. Deshalb werden wir eine Subsidiaritätsrüge im Bundesrat beantragen. Eine weitere Prüfungsinstanz neben den deutschen Gerichten ist aus unserer Sicht nicht hilfreich. Eine zusätzliche Prüfungsinstanz würde eher zu zusätzlichen Verzögerungen für die Lärmschutzinteressen der Bürger sorgen.

Der Verordnungsentwurf weist gegenüber der bisherigen Rechtslage aber auch einige inhaltliche Verschärfungen, zum Beispiel bezüglich der Lärmklassifizierung von Luftfahrzeugen, auf. Deshalb haben wir einen rechtssicheren Antrag eingebracht, der die Landesregierung dazu auffordert, Subsidiaritätsrüge im Bundesrat gegen den Verordnungsentwurf zu beantragen und auf europäischer Ebene für eine Änderung des Verordnungsentwurfs zu streiten.“

Download des Antrags im PDF-Format.