EU-Subsidiaritätsrüge

08.02.2012

Müller: Grüne Oppositionsfraktion verbreitet dreist weiter Halbwahrheiten
„Nach der Verleugnung ihrer Beteiligung am Flughafenkonzept der Bundesregierung, die es nachweisbar gegeben hat, versuchen die Oppositionsgrünen heute erneut dreist Geschichtsklitterung zu betreiben.“

Müller erklärte weiter:

„Wir begrüßen, dass der Bundesrat in der Europakammer die vom Land Hessen initiierte Subsidiaritätsrüge im Hinblick auf die Zuständigkeiten zur Handhabung lärmbedingter Beschränkungen des Flugbetriebs angenommen hat. Wahr ist aber, dass der Bundesrat die Subsidiaritätsrüge auf Grundlage des Antrags der hessischen Regierungsfraktionen und auf Antrag der Hessischen Landesregierung beschlossen hat. Mit der Position der hessischen Landtagsgrünen hat sich die Europakammer des Bundesrates überhaupt nicht beschäftigt. Ein Antrag im Bundesrat kann auch nicht von einer Oppositionsfraktion gestellt werden, sondern nur durch eine Landesregierung. Die Behauptung des Abgeordneten Kaufmann, die Landesregierung sei dem Antrag der Oppositionsgrünen gefolgt, ist ausweislich des Protokolls des Wirtschaftsausschusses vom 19. Januar 2012 unwahr.

Hintergrund der Subsidiaritätsrüge ist der Entwurf einer EU-Verordnung, der vorsieht, dass die EU Zuständigkeiten zur Handhabung lärmbedingter Beschränkungen des Flugbetriebs bekommen soll. Diese Zuständigkeiten müssen bei den Ländern verbleiben. Im Gegensatz zur Opposition sind wir jedoch der Auffassung, dass der Entwurf der EU-Verordnung in anderen Bereichen auch Entlastungen für die Bürger enthält. So zum Beispiel Einschränkungen der Nutzung zu lauter Flugzeuge. Deshalb ist die Entscheidung des Bundesrats eine gute Nachricht für die Menschen in der Region. Die Oppositionsgrünen hat es allerdings für eine solche Entscheidung nicht benötigt.“