Erste Zeugenvernehmung Untersuchungsausschuss 18/2

07.05.2010

Zur heutigen ersten Zeugenvernehmung im Untersuchungsausschuss 18/2 erklärte Wolfgang Greilich, FDP-Obmann und innenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag:
„Ergebnis der bisherigen Beweisaufnahme ist, dass das erste Auswahlverfahren nach dem Beschluss des VGH beendet wurde und dass danach ein zweites Auswahlverfahren zulässigerweise ohne erneute öffentliche Ausschreibung mit den Bewerbern Ritter und Langecker durchgeführt wurde. Der Zeuge hat außerdem bestätigt, dass in aller Regel zulässigerweise solche Führungspositionen ohne formales Ausschreibungsverfahren besetzt werden, weil ohnehin der kleine Kreis der für solche Führungspositionen infrage kommenden Bewerber weiß, ob und wann eine Auswahlentscheidung ansteht. Dies war auch hier zunächst der Fall, sodass erst nach Bekanntwerden der Bewerbung des Herrn Ritter das erste formale Auswahlverfahren eingeleitet wurde.

Außerdem bestätigte der Zeuge Hefner, der die Beendigung des ersten und die Einleitung des zweiten Auswahlverfahrens rechtlich begleitete, nachvollziehbar, dass nach dem Eindruck des Landespolizeipräsidiums der Bewerber Ritter letztlich seine Bewerbung nicht mehr aufrechterhielt. Deshalb waren ein gesonderter Bescheid und ein weiteres Zuwarten vor Aushändigung der Urkunde nicht mehr erforderlich.

Das ist zwar nichts neues, bestätigt aber meinen Eindruck, dass dieser Untersuchungsausschuss keinerlei Erkenntnisgewinn verspricht. Alles, was angeblich aufgeklärt werden soll, ist bereits bekannt. Es geht ausschließlich darum, dass die Oppositionsparteien offensichtlich eine andere Bewertung der bekannten Tatsachen vornehmen, als die Abgeordneten von CDU und FDP. Dazu bedürfte es aber nicht eines Untersuchungsausschusses. Keine einzige Frage der Oppositionsabgeordneten zielte auf eventuell unbekannte neue Tatsachen. Insbesondere der Vertreter der Grünen verlor sich in ständig wiederholten, teilweise falschen rechtlichen Bewertungen und Vorhalten und fragte nach Bewertungen und Meinungen, nicht aber nach Tatsachen. Dies beweist, dass das Aufklärungsinstrument des Untersuchungsausschusses von den Oppositionsabgeordneten nur dazu missbraucht wird, um die abweichende Beurteilung der bekannten Tatsachen möglichst wirksam medial zu inszenieren. Auch dieser Versuch ist zumindest bislang fehlgeschlagen.

Nach wie vor ist jedoch festzuhalten, dass das zweite Auswahlverfahren nicht in dem wünschenswerten Maße schriftlich dokumentiert ist. Ich erwarte und verlasse mich darauf, dass in Konsequenz dieses Verfahrens in Zukunft sorgfältiger dokumentiert wird, auch wenn wie hier die eigentlich zuständigen Fachkräfte wegen einer unverständlichen Befangenheitsablehnung an der Mitwirkung verhindert sind.“