Ersatzschulfinanzierung

24.04.2013

REUSCHER: Ersatzschulfinanzierungsgesetz garantiert den Schulen ausreichende Finanzierung und Planungssicherheit. Durch die Novellierung des Ersatzschulfinanzierungsgesetz wird das neue faire und transparente Modell der Ersatzschulfinanzierung auf den Weg gebracht.

„Die rund 185 Ersatzschulen erhalten dadurch eine ausreichende Finanzierung und Planungssicherhalt“, so Wilhelm REUSCHER, Mitglied im kulturpolitischen Ausschuss des hessischen Landtags.

Reuscher weiter:

„Mit dem Gesetz wird ein zehnjähriges Stufenmodell zur Ersatzschulfinanzierung eingeführt. Dieses stützt sich auf die Vollkostenberechnung an den Staatlichen Schulen, so dass sichergestellt wird, dass die Berechnung fair und transparent erfolgt. Die allgemeinen Ersatzschulen werden bis 2022 den einheitlichen Prozentsatz von 85% erhalten. Die Zuschussquote für die Förderschulen wird auf 90% festgesetzt. Die Ersatzschulen erhalten eine deutliche strukturelle Verbesserung der Finanzierung.

Die FDP-Fraktion unterstützt die Ersatzschulen, die durch ihre Angebote das öffentliche Schulsystem bereichern und derzeit etwa 50.000 Schülerinnen und Schüler beschulen. Wir werden sie auch in Zukunft unterstützen.

Wir danken allen Beteiligten, die im Rahmen des „Runden Tisches“ an dem neuen Finanzierungsmodell konstruktiv mitgearbeitet haben, so dass dieses nun auf den Weg gebracht werden kann. Es ist hervorzuheben, dass die Landesarbeitsgemeinschaft der freien Schulen in Hessen (AGFS) bereits betont hat, dass Hessen durch die Berücksichtigung der Vollkosten und des Inflationsausgleich vorbildlich vorgeht und ein zukunftsweisendes, faires sowie transparentes Finanzierungmodell umsetzen wird.“