Erlass von Umweltministerin Hinz

Anlässlich der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Klima (UEK) der Regionalversammlung Südhessen (RVS) erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, René ROCK: „Die Hessische Landesregierung ist offenbar bereit, im Zuge ihres Windkraftausbauwahns sämtliche Bestimmungen und Bedenken des Natur- und Artenschutzes im wahrsten Sinne in den Wind zu schlagen: So enthüllte die Verwaltung gestern, dass ihr seit Freitag letzter Woche ein Erlass des hessischen Umweltministeriums vorliegt, wonach der Abstand von Windraftanlagen zu Vorkommen der Mopsfledermaus sowie der großen Bartfledermaus lediglich mindestens 1000 Meter betragen muss, während bisher bei der Planung der Vorranggebiete für Windenergienutzung 5000 Meter zugrundegelegt worden waren. Mit diesem Erlass opfert die grüne Umweltministerin nicht nur Fledermäuse für Windräder, sondern verschaukelt auch die Regionalversammlung und verzögert weiter das Verfahren. Die absurde und willkürliche Auslegung des Schutzes bedrohter Tierarten, der einst für die Grünen ein elementarer Grund für den Kampf gegen etliche Infrastrukturmaßnahmen war, ist meiner Meinung nach sehr bedenklich.“

Weiter erklärte Rock:

„Darüber hinaus beschäftigte sich der Ausschuss noch intensiv mit der Frage, ob und wann Mitglieder der Regionalversammlung nach § 25 HGO befangen sind. Wenn sie sich trotz Befangenheit bei der Abstimmung beteiligen würden, wäre das gesamte Planwerk in Frage gestellt. Ein Jurist des Regierungspräsidiums erklärte, dass nicht nur Personen mit Grundeigentum in einem der geplanten Vorranggebiete befangen wären, sondern letztlich insbesondere jeder, der selbst Grundeigentum im Außenbereich in Südhessen besitzt oder mit einem solchen Grundeigentümer verwandt ist. Viele Stimmen im Ausschuss sahen diese Sichtweise als zu weitgehend an. Nach der Rechtsauffassung des RP-Juristen wäre die Beschlussfähigkeit der Regionalversammlung jedoch selbst dann nicht beeinträchtigt, wenn mehr als die Hälfte der RVS-Mitglieder wegen Befangenheit ausscheiden würde. Der Ausschuss kam letztlich überein, dass die Beratung des TPEE nicht begonnen werden könne, solange diese Frage nicht geklärt sei. Falls das Regierungspräsidium und das Ministerium an dieser Auffassung festhalten sollten, wären die Mehrheitsverhältnisse bei der Abstimmung über die Windvorranggebiete ein reines Zufallsergebnis, von dem heute niemand sagen kann, wie es aussehen wird.“