Ergebnisse des NSU-Untersuchungsausschusses

10.09.2013

GREILICH: Peinliche Wahlkampfinszenierung der Opposition wird der Bedeutung des Themas nicht gerecht

„12 Tage vor der Wahl fällt der rot-grünen Opposition das Thema Verfassungsschutz wieder ein, und es wird in einer peinlichen Wahlkampfinszenierung versucht, die immer gleichen, alten und längst widerlegten Vorwürfe erneut aufzukochen, um daraus politischen Nutzen zu ziehen. Dies ist angesichts der bisher in Berlin erreichten, weitgehend konsensualen Arbeit des Untersuchungsausschusses höchst bedauerlich, zeigt es doch die Nervosität einer Opposition, die koste es, was es wolle, sogar die erschütternde rechte Gewalt für ihre parteipolitischen Zwecke zu instrumentalisieren versucht“, erklärte der Fraktionsvorsitzende der hessischen FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang GREILICH.

Greilich, der für seine Fraktion auch Mitglied in der Parlamentarischen Kontrollkommission Verfassungsschutz ist, erklärte weiter:

„Der Opposition hätte jederzeit der Weg offen gestanden, einen hessischen Untersuchungsausschuss zu fordern. Dass dies nicht erfolgt ist, und stattdessen im Innenausschuss über Monate versucht wurde, ein Thema künstlich am Leben zu erhalten, ist ganz offenkundig dem Wahlkampf geschuldet. Hierzu gehört auch der von der SPD und zuletzt von rot-grün inszenierte, durchschaubare Versuch, mit Gesetzesinitiativen Ergebnisse der Aufarbeitung in Berlin vorwegnehmen zu wollen.

Die Opposition verkennt, dass viele Erkenntnisse des Untersuchungsausschusses durch die Innenministerkonferenz bereits angegangen werden. Dies betrifft insbesondere Fragen der Werbung und Führung von V-Leuten, sowie der Aus- und Fortbildung der Verfassungsschützer. Selbstverständlich sind wir gut beraten, die Erkenntnisse aus den NSU-Morden auch weiterhin als Mahnung zu betrachten. Insbesondere ist deutlich geworden, dass politische Einflussnahme auf die Arbeit von Verfassungsschutz und Ermittlungsbehörden schädlich ist. Für seine Äußerungen zum Bombenanschlag von Köln hat Bundesinnenminister a.D. Otto Schily auch zu Recht die politische Verantwortung für das Desaster übernommen.

Überhaupt nicht nachvollziehbar sind aus meiner Sicht jedoch die pauschalen Anschuldigungen gegen hessische Verfassungsschützer oder den damaligen Innenminister. Die fünf fraglichen V-Personen wurden nur deshalb nicht direkt vernommen, weil isolierte Vernehmung weder gewünscht noch angefragt worden war. Letztlich führte die weiterhin mögliche, indirekte Vernehmung zur Entlastung des zeitweilig im Verdacht stehenden V-Leute-Führers T.“, stellte Greilich klar.

„Maßgeblich für eine Beurteilung der seinerzeit getroffenen Entscheidungen kann jedoch nicht nur die Rückschau mit allen heutigen Erkenntnissen sein, sondern es muss auch berücksichtigt werden, wie sich der Sachverhalt aus damaliger Sicht der Entscheidungsträger darstellte, insbesondere vor dem Hintergrund, dass eine direkte Vernehmung von V-Leuten immer gleichbedeutend mit der sofortigen Abschaltung wäre. Richtig ist, dass die direkte Vernehmung der V-Leute zum exakt gleichen Ergebnis geführt hätte, wie die letztlich erfolgte, indirekte Vernehmung. Richtig ist überdies aber, dass speziell für diese Art von Fällen künftig durch eine bessere Abstimmung zwischen Bundes- und Länderbehörden in Angelegenheiten, die V-Leute betreffen, vermieden werden muss, dass derartige Probleme Ermittlungen erschweren. Die hierzu zu treffenden Maßnahmen sind allerdings meines Wissens bereits länderübergreifend auf den Weg gebracht.