Entwurf zur Änderung des Hessischen Schulgesetzes

23.06.2015

GREILICH: Gymnasialempfehlung schränkt Schulwahlfreiheit nicht ein

Die FDP-Fraktion hat heute im Hessischen Landtag ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Schulgesetzes eingebracht. „Mit dem heute von uns vorgelegten Gesetzentwurf wollen wir die Schulwahlfreiheit sichern. Das bestehende Gesetz wird insofern ergänzt, als dass der Anspruch auf die Wahl des gymnasialen Bildungsgangs weiterhin unabhängig von der Grundschulempfehlung erfolgt. Doch für den Fall, dass ein Gymnasium mehr Anmeldungen als Plätze zu verteilen hat und deshalb konkret über die Aufnahme einzelner Schüler an ihrer Schule entscheiden muss, soll neben den bereits im Hessischen Schulgesetz festgelegten Kriterien auch berücksichtigt werden können, ob eine Gymnasialempfehlung vorliegt oder nicht“, erklärte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Wolfgang GREILICH.

Greilich weiter:

„Es kann nicht sein, dass bei einem reinen Gymnasium Schüler vorgezogen werden müssen, die nach der Einschätzung ihrer Grundschullehrer weniger geeignet sind als solche mit einer klaren Gymnasialempfehlung. Das ist schlicht ungerecht! Unberührt bleibt der Anspruch aller Schüler und Eltern, den gymnasialen Bildungsgang notfalls an einer anderen Schule zu wählen. Wer anderes behauptet, hat den Gesetzentwurf nicht vollständig gelesen.“

Download des Gesetzentwurfs der FDP-Fraktion als PDF-Datei.