Entscheidung Staatsgerichtshof zu Untersuchungsausschuss Polizei

16.11.2011

GREILICH: Staatsgerichtshof stärkt Minderheitenrechte – Opposition unterliegt mit ihrem unzulässigen Versuch der Vereidigung von Zeugen

Zur heutigen Entscheidung des Hessischen Staatsgerichtshofs zum Landtagsuntersuchungsausschuss Polizei erklärt Wolfgang GREILICH, Obmann der FDP-Landtagsfraktion im UNA 18/2:

„Ich freue mich zunächst einmal besonders, dass der Staatsgerichtshof im Ergebnis unsere Auffassung bestätigt hat, dass der Antrag der Opposition auf Vereidigung von Zeugen schlicht rechtswidrig war. Auch das Recht der Minderheit auf eine ausufernde Beweisaufnahme muss eine Grenze haben, wenn es um den Schutz von Zeugen vor willkürlichen Vereidigungen geht.

In den beiden anderen Punkten hat der Staatsgerichtshof in teilweise höchst interessanter Rechtsauslegung aufgezeigt, wie weit er die Rechte von Untersuchungsausschüssen zieht. Insbesondere die Klarstellung, dass er auch die Einholung von Rechtsgutachten durch Untersuchungsausschüsse für zulässig ansieht, ist bemerkenswert. Das Gericht hat ausführlich seine Auffassung dargelegt, dass hier nicht die gleichen Schranken gelten sollen, die nach ganz herrschender Meinung für gerichtliche Verfahren gelten und die auch Grundlage für das Verfahren von Untersuchungsausschüssen sind. Dies ist neu und selbstverständlich zu respektieren. Die Rechte von Einsetzungsminderheiten sind damit unabhängig vom vorliegenden Fall deutlich gestärkt.

Wir werden uns im Ausschuss jetzt zügig über die Einholung des Gutachtens verständigen und einen Termin für die erneute Vernehmung des fraglichen Zeugen festlegen. Es dürfte im Interesse des gesamten Ausschusses liegen, nach Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen durch den Staatsgerichtshof jetzt den Untersuchungsauftrag abschließend zu erledigen.“