Entscheidung Staatsgerichtshof UNA 18/1

13.04.2011

Stefan Müller: Urteil des Staatsgerichtshofs lässt wichtige Beweisanträge zu
„Der Staatsgerichtshof hat ein Urteil gesprochen, in dem sich alle Parteien wiederfinden.“

Weiter sagte Müller:

„Für uns ist wichtig, dass wir die vier ehemaligen Steuerfahnder zu ihrem Leistungsbild und ihrer Stellung innerhalb der Steuerverwaltung befragen dürfen. Dagegen hatte sich die Opposition gewandt und wollte damit in diesem Bereich zu Unrecht die objektive und umfassende Aufklärung über den Rechtsweg verhindern.

Weiter sagte Müller:

„Darüber hinaus können wir uns jetzt endlich mit der für die Untersuchung wichtigen Amtsverfügung 2001/18 beschäftigen. Der Staatsgerichtshof hat mit seinem Urteil deutlich gemacht, dass die Opposition an wichtigen Stellen das Recht der Mehrheit auf Gegenwehr nicht respektiert hat. Wir werden jetzt die Begründung des Urteils auswerten und dann für einen schnellen Fortgang des Untersuchungsausschusses sorgen.“