Entscheidung des Staatsgerichtshofs

24.05.2018
  • Verfassungsmäßiges Wahlrecht Grundlage der Demokratie
  • Entscheidung des Staatsgerichtshofs ist zügig umzusetzen

Zur Debatte um das Landtagswahlgesetz sagte Dr. h.c. Jörg-Uwe HAHN für die FDP-Fraktion: „Ein verfassungsgemäßes Wahlrecht ist die Grundlage der parlamentarischen Demokratie. Die Landesregierung hat es verschlafen, dem Landtag rechtzeitig ein verfassungskonformes Gesetz vorzulegen, auch weil der Innenminister die Wahlkreisreform lieber in die nächste Wahlperiode verschoben hätte. Das ist für uns Freie Demokraten nicht akzeptabel.“

Hahn weiter:

„Die Entscheidung des Staatsgerichtshofs zum Wahlgesetz ist zügig, aber mit der nötigen Gründlichkeit  umzusetzen. Das gilt gerade mit Blick auf die neuen Zahlen, die die Stadt Frankfu

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rt vorgelegt hat, die im Übrigen mit Vorsicht zu genießen sind“.

Hintergrund:  Der Staatsgerichtshof hatte am 9. Mai entschieden, dass der Wahlkreis Frankfurt I vor der Landtagswahl am 28. Oktober neu eingeteilt werden muss. Wegen eines Rechenfehlers in der Frankfurter Stadtverwaltung wohnen derzeit im Wahlkreis Frankfurt I deutlich weniger Wahlberechtigte als durchschnittlich in allen 55 hessischen Wahlkreisen. Der Staatsgerichtshof hatte deswegen einen Teil des Landeswahlgesetzes für unwirksam erklärt. Konkret geht es darum, Abweichungen von mehr als 25 Prozent zu verhindern.