Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur A 44
„Wir freuen uns außerordentlich für die Bürgerinnen und Bürger in Nordhessen, dass das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Klage des BUND abgewiesen hat. Das ist eine Entscheidung für die Menschen in der Region“, so Florian Rentsch, Vorsitzender der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.
Weiter sagte Rentsch:
„Die Begründung der Bundesrichter ist ein ausdrückliches Lob der Planungsbehörde. Insgesamt zeigt sich auch, dass die von Verkehrsminister Dieter Posch eingesetzte Task-Force A 44 den Ausbau der Autobahn erfolgreich beschleunigt. Immerhin sind 29,3 Kilometer Strecke planfestgestellt worden. Es ist gut, dass der Minister die weiteren Planungen weiter schnell vorantreiben will.
Die heutige Entscheidung aus Leipzig ist ein Sieg der Vernunft und eine großartige Nachricht für die Menschen und die Wirtschaft in Nordhessen und Thüringen.
Wir hoffen auf einen zügigen Weiterbau noch in diesem Sommer.“