Entscheidung Bundesverwaltungsgericht in Leipzig

04.04.2012

HAHN/RENTSCH: Leipziger Entscheidung bedeutet ein Sieg der Infrastrukturpolitik dieser Landesregierung – Deutliche Niederlage für Grüne und Linke

Zur heutigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Ausbau des Frankfurter Flughafens erklären Jörg-Uwe HAHN, Landesvorsitzender der FDP Hessen sowie stellvertretender Ministerpräsident des Landes Hessen, und Florian RENTSCH, Vorsitzender der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag:

„Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bedeutet ein Sieg der Infrastrukturpolitik dieser Landesregierung. Durch den Gang nach Leipzig haben wir schnellstmöglich Rechtssicherheit erreicht. Jetzt kommt das, was diese Regierungskoalition immer wollte: Das Mediationsergebnis wird 1 zu 1 umgesetzt. Wir freuen uns sehr über den Interessenausgleich zwischen Bürgern und Ökonomie, der erst jetzt rechtssicher möglich ist.“

Hahn machte deutlich:
„Wir haben immer gesagt: Wenn null Nachtflüge möglich sind, dann sorgen wir für null Nachtflüge. Mit dem heutigen Urteil ist auch eindeutig: Die neue Landebahn ist da und bleibt da, weil sie rechtsmäßig ist. Diese Landesregierung hat gezeigt, wie schnell Rechtssicherheit hergestellt wird, im Gegensatz zu Grün-Rot in Baden-Württemberg bei Stuttgart 21.“

Rentsch betonte:
„Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bedeutet eine deutliche Niederlage für Grüne und Linke. Sie wollten den Ausbau des Frankfurter Flughafens unter keinen Umständen und sind damit in Leipzig klar gescheitert. Alle Scheindiskussionen um eine mögliche Schließung der neuen Landebahn sind mit dem heutigen Tage beendet. Hinsichtlich der sogenannten Nachtrandstunden (22.00 bis 23.00 Uhr und 5.00 bis 6.00 Uhr) werden die schriftlichen Urteilsgründe erst sorgfältig ausgewertet werden müssen, bevor man konkrete Schlüsse daraus zieht.“