Energiepolitik

24.01.2012

ROCK: Energiekonzept schafft die richtigen Voraussetzungen für die Umsetzung der Ziele des Energiegipfels
„Die hessische CDU/FDP-Regierung legt heute das modernste Energiezukunftskonzept aller Bundesländer vor.“

Zur Vorstellung des Handlungskonzepts zur Umsetzung der Ergebnisse des Hessischen Energiegipfels durch Umweltministerin Lucia Puttrich sagte Rock weiter:

„Das heute vorgestellte Konzept ist der richtige Weg, um die ambitionierten Ziele des Energiegipfels umzusetzen. Entscheidend ist nun, ob die Menschen mitmachen und das Konzept annehmen. Die Politik kann nur die Rahmenbedingungen setzen und selbst Vorbild sein. Hessen soll auch zukünftig ein starker und dynamischer Wirtschaftsstandort bleiben. Von der Energiewende sollen das Handwerk und die hessische Industrie deshalb ebenso profitieren, wie alle Bürgerinnen und Bürger. Eine sichere, saubere und bezahlbare Energieversorgung bleibt für uns unabdingbar.“

Unter dem Leitbild „Informieren – Beraten – Fördern“ werden im Energiekonzept der Landesregierung vier Handlungsfelder definiert. Neben dem verstärkten Ausbau der regenerativen Energieträger haben die Regierungsfraktionen von CDU und FDP vor allem Schwerpunkte im Bereich der energetischen Sanierung, des Netzausbaus und der Verbesserung der Informations- und Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger gesetzt.

Dazu Rock:

„Mit dem Energiekonzept setzen wir den erfolgreich eingeschlagenen Weg des Hessischen Energiegipfels konsequent fort. Als Liberale wollen wir die Unternehmen und die Bürgerinnen und Bürger mitnehmen und an der Energiewende partizipieren lassen. Auf der Grundlage des Konzepts werden wir nunmehr zahlreiche Initiativen auf den Weg bringen. Dazu gehört beispielsweise, dass die Erhöhung der Energieeffizienz zukünftig in alle Förderprogramme des Landes für bauliche Investitionen aufgenommen wird. Auch eine Energieberatung für mittelständische Unternehmen, die Verbreiterung der Hessischen Energiesparaktion, eine verstärkte Forschungsförderung oder die Vereinfachung und Beschleunigung des Verwaltungshandelns bei der Errichtung von Energieanlagen und der Energieinfrastruktur gehören dazu.“