Empfehlungen der Enquetekommission Verfassungskonvent

27.11.2017
  • FDP begrüßt den fraktionsübergreifendenden Kompromiss zur Verfassungsreform
  • Neuerungen führen die Verfassung ins digitale Zeitalter

Anlässlich der heute beschlossenen Empfehlungen der Enquetekommission Verfassungskonvent zur Reform der Hessischen Verfassung, erklärte der Obmann der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Dr. h.c. Jörg-Uwe HAHN: „Ich freue mich über die 15 Empfehlungen zur Änderung der Hessischen Verfassung, die heute von den Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gemeinsam beschlossen wurden und in Teilen von der Fraktion Die Linke mitgetragen werden. Dieser Kompromiss über bestehende Mehrheitsverhältnisse hinaus zeigt den gemeinsamen Willen der demokratischen Kräfte, die Bürgerrechte in Hessen zu stärken und die Staatsstruktur zu modernisieren. Ich freue mich, dass die vorliegenden 15 Änderungsempfehlungen eine Reform und kein Reförmchen darstellen, wie hochrangige Regierungsmitglieder uns immer wieder versucht haben, weis zu machen.

Mit einzelnen Empfehlungen gehen wir sogar im bundesdeutschen Vergleich voraus und setzen Maßstäbe. So freue ich mich ganz besonders, dass wir Freidemokraten die übrigen Fraktionen von unserer Idee eines Digitalisierungsgrundrechts überzeugen konnten und neben einem Grundrecht auf Datenschutz nun als erstes Bundesland auch ein Computergrundrecht dem Volk zur Abstimmung vorlegen. Zudem begrüßen wir ganz besonders die Verankerung eines Staatsziels Infrastruktur, welches den Staat, die Gemeinden und Gemeindeverbände zur Förderung der Errichtung und des Erhalts der technischen und digitalen Infrastruktur verpflichtet.

Doch mit der Einbringung der 15 Änderungsvorschläge in den Landtag ist unsere Aufgabe noch nicht beendet. Denn die Hessische Verfassung kann nur geändert werden, wenn neben dem Landtag auch das Volk den Änderungen zustimmt. Daher möchte ich alle Demokraten bitten, für die Änderungsvorschläge zu werben. Die Empfehlungen der Enquetekommission Verfassungskonvent sind in der Lage, unsere Hessische Verfassung in das digitale Zeitalter zu führen und bietet einen Mehrwert für jede Bürgerin und jeden Bürger in Hessen.“