Einstellungen in den hessischen Polizeidienst

Anlässlich der heutigen Sitzung des Innenausschusses erklärte der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Wolfgang GREILICH: „Die Einlassungen des Innenministers stellen im Wesentlichen wortreiche Ausweichmanöver dar. In einem fast einstündigen Vortrag wurde letztlich lediglich die eine richtige Korrektur des Einstellungsverfahrens angekündigt, zukünftig solle eine einstimmige Einstellungsempfehlung zweier Auswahlkonferenzen Voraussetzung für die positive Einstellungsentscheidung sein. Dies ist eine richtige Maßnahme zur Korrektur des bisherigen schweren Organisationsversagens. Nicht nachvollziehbar ist, dass der Innenminister sich heute standhaft geweigert hat, zu Presseberichten Stellung zu nehmen, wonach er jetzt in das andere Extrem verfallen sei und bereits mit Einstellungszusage beschiedene Bewerber wegen Bagatelldelikten und echten Jugendsünden vom Polizeidienst ausschließe. Hiermit geben wir uns nicht zufrieden. Wir werden den Minister durch weitere parlamentarische Maßnahmen zwingen, sein Schweigen zu brechen.“

Weiter erklärte Greilich:

„Die Ausführungen des Innenministers zu dem Fragenkatalog von SPD- und FDP-Fraktion zum Einstellungsverfahren in den hessischen Polizeidienst zur Aufarbeitung der tödlichen Messerattacke in Wiesbaden haben klar bestätigt, dass es erhebliche Fehler bei der Einstellung des mutmaßlich beteiligten Polizeianwärters gegeben hat und dieser auf Grund seiner strafrechtlichen Vorbelastungen niemals hätte eingestellt werden dürfen. Dass die folgende Überprüfung der derzeit in Ausbildung befindlichen Polizeianwärter weitere Fälle ergeben hat, die trotz vorheriger Zusage nun nicht mehr eingestellt werden sollen, zeigt, dass diese Probleme im Verfahren zu suchen sind und nicht etwa nur ein Augenblickversagen einzelner in der Personalverwaltung vorliegt: Es gab bislang keine ausreichende Dokumentation über das Einstellungsverfahren, die eine umfassende Nachbetrachtung und erneute Bewertung von Einstellungen ermöglicht; und bei Bewerbern mit polizeilichen Vorerkenntnissen ‎gab es zwischen den einzelnen Instanzen im Bewerbungsverfahren bislang keine Rückkopplung untereinander über das jeweilige Ergebnis der Prüfung, sodass es keine umfassende Bewertung über die Geeignetheit des Bewerbers ‎geben konnte.

Vor diesem Hintergrund ist es auch richtig, dass nun erste Veränderungen am Einstellungsverfahren auf den Weg ‎gebracht worden sind, ‎die auch extern evaluiert werden. Wir erwarten in jedem Fall, dass diese Evaluation nun zügig erfolgt und sowohl der Landtag als auch die Öffentlichkeit über die Ergebnisse zügig informiert werden. Weshalb das Einstellungsverfahren jedoch bisher solch eklatante Mängel hatte, konnte der Innenminister nicht erklären. Dabei handelt es sich um einen klaren Fall von Organisationsversagen.“